Zivilprozess, 9. Verhandlungstag 06.04.2001

9. Verhandlungstag, Freitag, den 06.04.2001

 

In Sachen

Andrea Z.

gegen

Harry Wörz

wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld

erscheinen bei Aufruf der Sache:

der Vater der Klägerin mit Rechtsanwalt G. und Rechtsanwältin B.; der Beklagte in Person mit Rechtsanwalt Dr. Gorka.

Ferner sind erschienen: Als Zeugen; Herr Zickwolf, Herr Perplies, Herr Jung, Herr Conle.

Der Zeuge Conle übergibt das Asservat Nr. 8 (Tüte mit Fingerlingen).

Die Zeugen Conle, Perplies und Jung verlassen den Sitzungssaal.

Der Zeuge Zickwolf macht folgende Angaben:

Zur Person:

Jürgen Zickwolf, 27 Jahre, verheiratet, Kriminalobermeister, zu laden über die Kriminalaußenstelle Mühlacker, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich war damals an der Durchsuchung der Wohnung mit anderen Kollegen beteiligt. Im Kinderzimmer fanden wir damals eine Tüte in einem Metallkasten. Ob es sich dabei um einen roten metallenen Werkzeugkasten handelte, kann ich heute nicht mehr sagen. Wenn dies so in der Akte steht, kann dies stimmen. Wir fanden dort eine unbekannte Anzahl Fingerlinge und haben diese gesichert. Wenn ich heute die Tüte sehe, die soeben übergeben wurde, so kann es diese gewesen sein. Die Sicherung fand damals zusammen mit dem Kollegen Jung statt. Was weiter mit den Asservaten geschehen ist, weiß ich nicht.

Auf Frage:

Ich meine mich zu erinnern, daß ich bereits damals bei dem Fund wußte, daß an dem Tatort zwei abgerissene Fingerlinge gefunden worden waren und habe daher meiner Erinnerung nach den aufgefundenen Fingerlingen auch eine gewisse Bedeutung beigemessen. Möglich ist auch, daß ich erst anläßlich der Durchsuchung von dem Kollegen Jung hierauf hingewiesen wurde. Ich denke aber eher, daß ich es schon vorher wußte.

Ich weiß nicht, von wem das Asservat letztlich die Nummer erhielt. Dafür war ich nicht mehr zuständig. Ich meine, die Asservate wurden anschließend von der sachbearbeitenden Dienststelle, also dem damaligen Dezernat l, mitgenommen.

Auf weitere Frage:

Ich wußte nicht, daß Herr Wolfgang Z. oder ein anderes Mitglied der Familie damals in der Wohnung anwesend war. Genau kann ich mich aber nicht daran erinnern.Ich meine, daß wir eher alleine dort waren. An irgendeine Befragung von Anwesenden über die Fingerlinge kann ich mich auch nicht erinnern.

Auf Frage der Klägervertreterin:

Wieviele es genau waren, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe die Fingerlinge nicht gezählt. Es handelte sich um eine Tüte. Die genaue Art oder Typenbezeichnung ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Ob Handschuhe gefunden wurden, kann ich nicht sagen.

Laut diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.

Der Zeuge bleibt unvereidigt und wird um 9.15 Uhr entlassen.

 

Der Zeuge Perplies wird in das Sitzungszimmer gerufen.

Er macht folgende Angaben:

Zur Person:

Manfred Perplies, Kriminalbeamter im Ruhestand, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich war zum damaligen Zeitpunkt der zuständige Kriminaltechniker und habe den ersten Angriff gemacht. Von den Fingerlingen, um die es jetzt wohl geht, habe ich erst heute erfahren. Die gründliche Durchsuchung des Kinderzimmers, bei der diese aufgefunden worden waren, fand erst später statt, wie auch die gründliche Durchsuchung der anderen Räume.

Meine Aufgabe war es damals gewesen, die sofort feststellbaren Spuren zu sichern, den Tatortbefund zu erheben und die Lichtbilder vom ersten Antreffen zu fertigen. Ich selbst habe auch die beiden Fingerlinge in Bett und Flur gefunden. Danach habe ich das Haus wieder verlassen. Die Fingerlinge, um die es heute geht, habe ich heute auch zum ersten Mal gesehen. Sie stehen auch nicht in der Asservatenliste, die ich damals gefertigt hatte.

Auf Frage:

Wenn mir die grüne Ü-Stückkarte aus der Akte vorgehalten wird, so weiß ich nicht, wer diese erstellt hat. Ich war es nicht. Ich kann nur vermuten, daß es der Endsachbearbeiter der Kriminaltechnik gewesen ist.

Auf weitere Frage:

Es ist wohl schon richtig, daß die Fingerlinge letztlich auch in der anderen Asservatenliste hätten auftauchen müssen. Warum die Fingerlinge aber nicht zu einer weiteren Untersuchung an das LKA übersandt wurden, kann ich nicht sagen. Ich kann mir dies eigentlich nur so erklären, daß sie in der äußeren Erscheinungsform deutlich von den aufgefundenen abweichen, da sie die verstärkten Enden haben und nicht abgerissen sind. Mit der weiteren Bearbeitung hatte ich dann aber insofern nichts zu tun.

Auf Frage:

Bei der Durchsuchung am 29.04., an der ich beteiligt war, fand noch keine genaue Durchsuchung des Kinderzimmers statt.

Wenn Asservate gesichert werden, werden sie in der Regel an uns weitergegeben, wenn eine Untersuchung oder deren fotografische Sicherung erforderlich ist. Wir veranlassen dann das Weitere.

Grundsätzlich entscheidet über das weitere Vorgehen und etwaige weitere Untersuchungen der Sachbearbeiter des zuständigen Dezernats gemeinsam mit der Kriminaltechnik. Man redet also über diese Dinge.

In dieser Sache und was mit den vorliegenden Fingerlingen war, weiß der Kollege Dürsberger, der Endsachbearbeiter der Kriminaltechnik war, wahrscheinlich mehr als ich. An mir sind diese Fingerlinge jedenfalls aus mir nicht bekannten Gründen vorbeigegangen. Das mag auch meine Schuld sein, wenn ich mich insofern nicht informiert habe. Aus welchen Gründen ich aber nicht davon erfahren habe, kann ich letztlich nicht mehr sagen.

Auf weitere Frage:

Wenn ich gefragt werde, warum man z.B. eine weitere Untersuchung der Handschuhe veranlaßt hat, nicht aber eine solche dieser Fingerlinge, so kann ich hierüber nichts sagen. Insofern müsse ich spekulieren.

Ob die Asservate, die auf der grünen Ü-Stückkarte genannt sind, zu Gericht gelangt sind bzw. unser Haus einmal verlassen haben, kann ich nichts sagen, da ich nicht Sachbearbeiter bin.

Auf weitere Frage:

Zu möglichen anderen Asservaten wie Anzeigen, Adressen usw., kann ich nichts sagen. Dies müsse der Kollege Jung sagen können, der den entsprechenden Bericht geschrieben hat.

Auf weitere Frage:

Von den Fingerlingen, um die es heute geht, habe ich erst von der Ladung bzw. dann heute von den anderen Zeugen erfahren.

Auf weitere Frage:

Gespräche mit der Staatsanwaltschaft darüber, welche Asservate zu untersuchen seien und welche nicht, sind mir nicht in Erinnerung. An solchen war ich nicht beteiligt.

Laut diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.

Der Zeuge bleibt unvereidigt und wird vorerst noch nicht entlassen.

 

Sodann wird der Zeuge Jung in das Sitzungszimmer gerufen.

Er macht folgende Angaben:

Zur Person:

Achim Jung, 39 Jahre, Kriminaloberkommissar, zu laden über die Polizeidirektion Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Der Zeuge übergibt vorab Kopie des Berichtes vom 02.05.1997, bestehend aus sechs Seiten.

Er erklärt:
Diese Kopie habe ich mir von dem Kollegen Conle aus der E-Akte gefertigt.

Es ist richtig, daß dieser Bericht von mir gefertigt wurde. Mein Auftrag war damals, das Wohnanwesen noch einmal von oben bis unten gründlich zu durchsuchen. Ich habe damals die Bilder gefertigt. Ich habe auch die Kollegen eingeteilt, wer wo nochmals durchsucht. Die Kollegen haben mir dann das, was sie gefunden haben, herausgelegt und ich bin durchgegangen, habe gleichzeitig diktiert, die herausgelegten Asservate in Tüten gepackt und die Tüten mit Nummern versehen. Alle Einzeltüten haben ich dann zusammen in eine große Tüte getan und diese gemeinsam mit dem Vermerk an den Kollegen Conle als Sachbearbeiter, komplett übergeben. Im Weiteren hatte ich dann keinen Einfluß mehr auf die Asservate. Ich kann mich allerdings auch noch daran erinnern, daß darunter ein Tagebuch war und ich zum Kollegen gesagt habe, dies solle er doch direkt an sich nehmen, da dies letztlich niemand etwas angehe und eine persönliche Sache sei. Er solle es daher direkt bei sich verwahren.

Der Bericht selbst geht dann zum Sachbearbeiter und wird von diesem zur Akte genommen.

Wenn ich gefragt werde, ob mein Bericht vom Aufbau der Akte her eher in den KT-Ordner oder in den objektiven Befund gehört, so würde ich schätzen, daß er sich eher in den Akten beim objektiven Befund befindet. Die Aufteilung der Akte des Kollegen Conle ist mir aber im Einzelnen nicht bekannt.

Dem Zeugen wird vorgehalten, daß sich der Bericht, soweit er sich im KT-Ordner befindet, dort nicht vollständig abgeheftet ist:
Dies kann ich mir so erklären, daß möglicherweise der Bericht auszugsweise noch an die Kriminaltechnik gegangen ist, wenn insofern noch Dinge zu veranlassen waren. Die Kriminaltechnikakte müsse Herr Dürsberger gefertigt haben.

Darüber hinaus habe ich aber keine Erklärung, warum dort zwei Seiten fehlen. Ich jedenfalls habe Herrn Conle den kompletten Vermerk von sechs Seiten übergeben. Er müsse sich in dieser Form in der Ermittlungsakte finden.

Daran ändert sich nichts, wenn mir jetzt vorgehalten wird, daß sich der Tatortbefund im KT-Ordner befindet. Grundsätzlich wäre dies auch Teil des objektiven Befundes. Wegen des Umfanges der Akten wird aber in den KT-Ordner das eingeordnet, was von der Kriminaltechnik noch weiter veranlaßt wird.

Auf Frage:

Ich war zum Zeitpunkt als Praktikant im Dezernat l tätig und war dort etwa bis Juni 1997, dies allerdings mit Unterbrechungen.

Es ist so, daß wenn man den Bericht fertigt, man diesen dem Sachbearbeiter vorlegt und dann eigentlich nur noch auf die interessanten Punkte hinweist. Die Fingerlinge waren insofern interessant, als der Auftrag ja war, insbesondere auch nach allen Fingerlingen und allem was damit zusammenhängt, zu suchen. Ob ich den Kollegen Conle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen habe, kann ich nicht sagen. Ich kann mich aber noch daran erinnern, wo diese Tüte aufgefunden wurde, nämlich in einem Metallkasten auf dem Kinderzimmerschrank, der im Übrigen Kinderarzneimittel, wie Fieberzäpfchen usw. beinhaltet.

Ich wurde damals auch vom Schwurgericht vernommen. Es ging damals auch um diesen Bericht. Ob es aber im Einzelnen um die Asservate und diese Fingerlinge nochmals ging, kann ich nicht sagen.

Auf Frage:

Letztlich Ist der zuständige Sachbearbeiter, in diesem Fall also Herr Conle, der darüber entscheidet, welche Asservate letztlich weiter untersucht werden und welche nicht. Gegebenenfalls kann dies aber auch zusammen mit dem Techniker erfolgen.

Ob in diesem Fall Herr Conle den Bericht von mir nur auszugsweise an die Kriminaltechnik weitergegeben hat, kann ich nicht sagen.

Auf Frage des Beklagtenvertreters:

Wenn ich nochmals auf das Tagebuch angesprochen werde und dessen Verwahrung, so war es eben so, daß ich alles Herrn Conle übergeben habe, aber meinte, daß er das Tagebuch und auch einen Brief von Herrn Thomas H. an Andrea Z. bzw. umgekehrt, besser bei sich direkt verwahren solle, weil dies ja nicht offen auf dem Schreibtisch herumliegen müsste.

Ich habe auch die Handschuhe in der Mülltonne festgestellt, wenn dies in meinem Bericht aufgeführt ist. Allerdings handelte es sich dabei um die Tüte des Notarztes, die die gesamte Erstversorgungsmaterialien enthielt. Auch diese wurde von mir weitergegeben. Die dort genannten Schlüssel waren lediglich alte, verrostete, kleine Schlüssel, wie von Koffern. Es war also kein gewöhnlicher Schlüsselbund. Wenn im Übrigen von Schlüsseln zur Einliegerwohnung die Rede ist, so waren dies andere Schlüssel, die eventuell oben vom Schlüsselbrett oder unten aus dem Keller stammten.

Einen weiteren Einfluß auf die kriminaltechnische Untersuchung hatte ich nicht. Dies wurde vom Kollegen Conle entschieden.

Mit dem Papierkorb in der Küche war es so, daß dieser offensichtlich vorher geleert worden war. Wir hatten bereits bei unserer Ankunft die genannte Tüte mit dem Erstversorgermaterial in der Mülltonne draußen gefunden. Wer sie dort hineingetan hatte, weiß ich nicht. Wir sind dann direkt in die Küche und haben festgestellt, daß dort eben der Mülleimer leer war.

Wir haben damals alles asserviert, was uns interessant schien, also auch Adressen usw. Tagebuch wurde von mir aber nur eines gesichert.

Für welche Stellen die von mir gesicherte Stellenanzeige war, kann ich heute nicht mehr sagen.

Ob in dieser Richtung keine Ermittlungen getätigt wurden, weiß ich auch nicht. Dies muß der Sachbearbeiter wissen.

Laut diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.

Der Zeuge bleibt unvereidigt, wird jedoch ebenfalls noch nicht entlassen.

 

Sodann wird der Zeuge Conle in das Sitzungszimmer gerufen.

Er macht folgende Angaben:

Zur Person:

Ulrich Conle, 40 Jahre, Kriminalhauptkommissar, zu laden über Polizeidirektion Pforzheim, KE 1, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Allgemein kann ich sagen, daß es folgender Maßen abläuft, wenn Kollegen für mich ein Anwesen durchsuchen:
Sie übergeben mir dann in der Regel den Bericht und die Asservate, ich schaue den Bericht durch und prüfe die Asservate auf die Vollständigkeit. Außerdem prüfe ich die Asservate auf deren Relevanz. Wenn ich die Asservate nicht für relevant halte, kommen sie in der Regel in eine Kiste oder einen Karton, der bei mir im Büro verwahrt wird. Wenn ich sich für relevant halte, werden sie in der Regel an die Kriminaltechnik weitergegeben, sofern etwas zu untersuchen ist. Der Bericht selbst fließt dann in die Akte ein.

Dem Zeugen wird vorgehalten, daß im Bericht vom 02.05.1997 im KT-Ordner die Seite 3 und 4 fehlen:

Dem Zeugen wird Gelegenheit gegeben, AS. 55 bis 59 des Ordners "KT- Maßnahmen" in Augenschein zu nehmen.

Ich kann dazu sagen, daß diese Seiten offensichtlich fehlen, weil ich vorne ja auch "auszugsweise" daraufgeschrieben habe. Es ist so, daß in den Teilen, wo keine relevanten Sachen auftauchen, ich die Seiten auch spare. Ich müsse jetzt den Bericht sehen, um zu sehen, mit welchem Sinngehalt ich das Wort "auszugsweise" verstanden haben wollte. Dann ist es gegebenenfalls so an die Kriminaltechnik gegangen. Wenn ich es hier jetzt so sehe, dann denke ich, daß die roten Striche von mir kamen, um eine Erklärung für die Kriminaltechnik zu geben, was es mit den jeweiligen Asservaten auf sich hat.

Die Fingerlinge habe ich nicht für relevant gehalten. Es wird also so sein, daß ich der Kriminaltechnik nur die gekennzeichneten Gegenstände zuleiten wollte, hier also z.B. die Haare von der Kopfverletzung.

Auf Frage:

Es war so, daß ich die Seiten 3 und 4 hier dann offensichtlich jedenfalls für kriminaltechnische Untersuchungen nicht für relevant hielt. Die Asservate verblieben danach bei mir im Büro.

Ich hielt diese deshalb nicht für relevant, weil am Tatort ja abgerissene Fingerlinge gefunden worden waren, es sich hierbei aber um industriell gefertigte Fingerlinge handelte. In diesem Kontext sah ich keine Relevanz.

Wenn in dem Ordner KT-Maßnahmen auch "Tatortbefund" vermerkt ist, so hatte dies wohl der Kollege Dürsberger gemacht, der dann nicht mehr zur Verfügung hatte.

Auf Fragen:

Wenn ich gefragt werde, ob ich z.B. eine Notwendigkeit gesehen habe, die in dem Bericht ebenfalls genannten Schlüssel zur Hauseingangstür und Einliegerwohnung auf Fingerabdrücke zu untersuchen, so weiß ich dies nicht mehr genau, wobei allerdings zum damaligen Zeitpunkt bereits auch einige Tage vergangen waren.

Wenn mir vorgehalten wird, daß die Fingerlinge z.B. im Hinblick auf eine DNA- Untersuchung für den Beklagten von Bedeutung gewesen sein könnten, so ist dies aus heutiger Sicht wohl schon richtig. Dann hätten wir damals aber vieles untersuchen müssen.

Wenn mir jetzt vorgehalten wird, welche Asservate noch in den Nummern 16 bis 26 des Gerichtes aufgeführt sind, so kann ich sagen, daß ich insofern nicht an den Asservaten gewichtet habe. Es war dann wohl so, daß ich jedenfalls keine Notwendigkeit sah, diese Gegenstände daktyloskopisch oder sonst kriminaltechnisch untersuchen zu lassen.

Auf Frage:

Ich gebe den Bericht, den ich den Asservaten beifüge, einfach mit an die Kriminaltechnik.

Auf Vorhalt, daß der Vermerk "auszugsweise" auf beiden Doppeln des Berichtes angebracht war:
Dann kann es sein, daß ich in diesem Fall doppelt herübergegeben habe. Ansonsten kann ich dazu nichts sagen.

Mit den Gegenständen ist es so, daß diese in die Asservatenliste und die Ü-Stückliste aufgenommen werden. Ü-Stückliste wurde wohl von mir geschrieben. Die Asservatenliste wurde offensichtlich von Herrn Dürsberger gefertigt. In diese wird von ihm aber nur das eingebracht, was auch an die Kriminaltechnik gelangt ist, im Ergebnis also, was ich dorthin weitergegeben habe. Für die Frage, was im Einzelnen untersucht wurde, bin ich also als Sachbearbeiter letztendlich verantwortlich, wobei ich mich schon mit Herrn Dürsberger abgesprochen habe.

Ich habe die Fingerlinge, wie gesagt, nicht für relevant gehalten, habe sie aber natürlich die Ü-Stückkarte aufgenommen, weil ich ja keine Asservate unterschlage.

Die Fingerlinge haben durchaus - zusammen mit anderen Asservaten - unser Haus verlassen.

Ich habe sie über Herrn Staatsanwalt Lorenz zurückbekommen. Sie waren offensichtlich im Strafprozeß vom Gericht angefordert worden. Ich habe sie von dort am 26.03.2001 in einem Karton zurückerhalten. Ob sie dem Schwurgericht vorgelegen haben, weiß ich aus eigener Anschauung nicht. Meiner Kenntnis nach lag aber der gesamte Karton dem Schwurgerichtshof vor. In dem Karton befanden sich im Übrigen die Asservate HW70, TT02, TT21, TO11, T020, Handschuhe, diese Tüte Fingerlinge, diverse Einweghandschuhe sowie das Band vom Notruf. Meiner Kenntnis nach waren diese Dinge auch Gegenstand der Hauptverhandlung.

Üblicherweise wird in der Ü-Stückkarte vermerkt, wenn die Asservate herausgegeben werden. Dies kann aber auch einmal unterbleiben, z.B. in Urlaubszeiten.

Wenn ich vorhin gesagt habe, daß ich die Relevanz der Fingerlinge inzwischen anders sehen würde, so ist dies so nicht zutreffend. Ich würde sie heute immer noch nicht untersuchen lassen. Dann hätten wir ja viele Dinge in der Wohnung untersuchen lassen können, an denen Fingerabdrücke von Harry Wörz hätten sein können. Man muß insoweit auch wirtschaftlich und ökonomisch vorgehen, denn die Untersuchungen kosten viel Geld und das LKA nimmt ja auch nicht alles an.

Ich weiß nicht, ob ich damals Familie Wolfgang Z. befragt habe, welche Bedeutung die Fingerlinge aus dem Kinderzimmer hatten. Ich müsse insofern meine Vernehmungsprotokolle einsehen. Wenn mir gesagt wird, daß sich in diesen nichts findet. so ist mir auch nichts mehr in Erinnerung.

Ich habe nicht überlegt, ob es einen Zusammenhang zwischen den abgerissenen Fingerlingen mit Kai gibt. Die anderen Fingerlinge waren offensichtlich in ganz anderem Kontext aufgefunden worden.

Auf weitere Frage:

Bestimmt ging es auch mit Staatsanwalt Lorenz um diese Fingerlinge. Er hielt sie aber offensichtlich auch nicht für relevant, sonst hätte er ja wohl etwas gesagt, wenn ich es übersehen hätte.

Ich meine auch, mich mit Herrn Dürsberger oder Herrn Perplies hierüber abgesprochen zu haben und uns schien wohl auch die Deko und die Beschaffenheit der Fingerlinge aus dem Kinderzimmer eine andere zu sein, als die der abgerissenen.

Mir ist nicht in Erinnerung, daß Handschuhe aus der Wohnung des Beklagten an das LKA übersandt worden wären, jedenfalls nicht im Hinblick auf eine DNA-Untersuchung, wohl aber zur Materialprüfung.

Demgegenüber schienen mir die abgerissenen Fingerlinge aufgrund ihrer Lage und aufgrund des Gesamtkontextes auf jeden Fall tatrelevant zu sein.

Zu den sonstigen Asservaten aus dem genannten Bericht kann ich folgendes sagen:
Ich meine, daß zwei Tagebücher sichergestellt wurden. Diese habe ich in meiner Liste ausgetragen am 14.01.1998. Sie wurden damals an Staatsanwalt Lorenz per Kurier übergeben. Sie haben dann offensichtlich auch dem Schwurgericht vorgelegen. Wenn mir aus der dienstlichen Stellungnahme des Richters am Landgericht Schmitt vorgehalten wird, daß Tagebücher von Herrn Wolfgang Z. in der Sitzung übergeben worden seien, so waren dies andere Tagebücher, die er noch zu Hause hatte und die mit den hier genannten oder mir in Erinnerung befindlichen nicht iden- tisch sind. Ich weiß nicht, wieviele Tagebücher Herr Wolfgang Z. in der Sitzung vorgelegt hat.

Wenn in der dienstlichen Stellungnahme weiter steht, daß der Umstand, daß die Geschädigte Tagebücher geführt hatte, bis dahin nicht bekannt war, so hätten sie es ja sehen können, wenn die Ü-Stückliste gelesen hätten. Warum ich dies im Bericht nicht noch einmal abschließend vermerkt habe, kann ich nicht mehr sagen.

Die Klägervertreterin erklärt klarstellend, der Vater der Klägerin habe im damaligen Prozeß ca. sechs Tagebücher mitgebracht und vorgelegt, die jedoch alle die Jugendzeit der Klägerin betroffen hätten. Es seien jedenfalls mehr als die damals im Protokoll genannten zwei Tagebücher gewesen. Die Tagebücher aus der Jugendzeit habe Herr Wolfgang Z. gleich wieder mitnehmen können. Für den relevanten Zeitraum habe es lediglich ein, maximal zwei Tagebücher gegeben.

Auf weitere Fragen:

Warum ich die im Kinderzimmer gefundenen Fingerlinge im Schlussbericht nicht erwähnt habe, kann ich damit begründen, daß ich diese eben aus damaliger Sicht - wie vieles andere - nicht für erwähnenswert hielt. Ich wollte sie nicht unterschlagen. Ich hielt es aber nicht für so wichtig, daß es in einen 50-seitigen Schlussbericht eingehen sollte.

Die restlichen Asservate bis auf die, die jetzt noch vorhanden sind, habe ich alle ausgehändigt nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens. Soweit sie dem Beklagten zuzuordnen waren, an Frau Claudia F., im Übrigen an die Familie Wolfgang Z.

Auch die anderen in dem Bericht genannten Asservate wurden von uns selbstverständlich überprüft. Dies ist in sogenannten Spurenakten abgeheftet, in denen die Spuren jeweils verfolgt werden. Wenn sich aber aus einer Spur nichts ergibt, findet dies keinen Eingang in die Hauptakte mit Ausnahme der Dinge, die in die Hauptakte überführt werden, wie hier z.B. unter VII.

Wenn ich gefragt werde, warum nur noch die Fingerlinge vorhanden sind, obwohl ich diesen keine Relevanz beigemessen habe:
Dies lag daran, daß sie eben bis 26.03. diesen Jahres bei der Staatsanwaltschaft waren, von wo sie mir im Hinblick auf die Ladung zum heutigen Termin übergeben wurden. Bei mir befand sich jeweils und befindet sich noch ein Notrufband sowie eine Haarprobe, die damals von Andrea Z. genommen worden war. Man hat sie aber nie untersucht, z.B. auf Betäubungsmittel. Der Grund hierfür war, daß kein Antrag seitens der Staatsanwaltschaft hierfür gestellt wurde, da dies von dort offensichtlich nicht für erforderlich gehalten wurde.

Wenn ich gefragt werde, ob ich dies für erforderlich gehalten habe, so kann ich sagen, daß es jedenfalls vernehmungsintern keine Anhaltspunkte dafür gab. Die Urinprobe war insofern ja auch negativ.

Auf Vorhalt:

Sie war tatsächlich nicht ganz negativ, wir haben dies aber auf die notfallärztliche Untersuchung zurückgeführt.

Ob bei Herrn Wolfgang Z. eine Urinprobe erhoben wurde, kann ich nicht mehr sagen.

Auf weitere Frage:

Die Spurenakten, die von mir genannt wurden, wurden von Staatsanwaltschaft oder Schwurgericht nicht angefordert.

Auf Frage der Klägervertreterin:

Wenn mir Aktenseite 75 (Schlussbericht) vorgehalten wird, so kann ich sagen, daß es sich bei den darin erwähnten Einweghandschuhen um Original verpackte Handschuhe handelte, die oben im Dachgeschoß, also an anderer Stelle als die hier vorliegenden Fingerlinge, aufgefunden wurden.

Auf Fragen des Beklagtenvertreters:

Auch das unter Nr. 24 des Vermerks vom 02.05.1997 aufgeführte Haushaltsbuch schien mir nicht für die Kriminaltechnik relevant zu sein.
Zu den Tagebüchern kann ich nochmals sagen, daß ich davon ausgehe, daß Staatsanwaltschaft und Gericht die Akten ja lesen, schließlich ist der Staatsanwalt ja Herr des Verfahrens. Ich weiß nicht mehr, wie ich an das zweite Tagebuch kam, jedenfalls habe ich zwei Tagebücher an Herrn Staatsanwalt Lorenz weitergeleitet. Diese habe ich auch gesichtet, die anderen, um die es wohl geht, habe ich nie gesehen.

Die Klägervertreterin erklärt, die damals vorgelegten sechs Tagebücher, die Herr Wolfgang Z. mitgebracht habe, seien damals von Herrn Höfer und den Beisitzern gesichtet und unmittelbar wieder zurückgegeben worden.

Der Zeuge erklärt weiter:

Auch die unter Nr. 7 des Vermerks genannten Einweghandschuhe wurden nicht zu einer Analyse weitergegeben. Sie konnten wohl den Sanitätern zugerechnet werden. Wenn mir jetzt vorgehalten wird, ein Sanitäter habe erklärt, solche Handschuhe nicht zu benutzen, so kann ich dazu nichts mehr sagen. Es wurde jedenfalls alles untersucht, was eingereicht wurde.

Der Beklagte erklärt, daß seiner Erinnerung nach die jetzt vorliegende Tüte mit Fingerlingen zu keinem Zeitpunkt - jedenfalls nicht erkennbar - in der Schwurgerichtsverhandlung eingesehen und erörtert worden sei.

Laut diktiert und genehmigt, auf nochmaliges Vorspielen wurde verzichtet.

Der Zeuge bleibt unvereidigt. Die Zeugen Perplies, Jung und Conle werden um 11.30 Uhr entlassen.

 

Die Parteivertreter nehmen Bezug auf die im letzten Termin gestellten Anträge und erhalten Gelegenheit zur heutigen Beweisaufnahme und insgesamt Stellung zu nehmen.

Der Vater der Klägerin erklärt auf Frage:

Zu den heute vorgelegten Fingerlingen kann ich nur sagen, daß sie wohl so aufbewahrt waren, daß sie für das Kind nicht erreichbar waren, gemeinsam mit Arzneimitteln. Meine Frau ist ja Krankenschwester und diese wurden wohl dazu verwendet, Medikamente rektal bei dem Kind einzuführen.

 

Es wurde sodann folgender

Gerichtsbeschluß

verkündet;

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf:

12 Uhr des heutigen Tages.

Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Die Sitzung wird um 12.00 Uhr fortgesetzt.

 

Nach geheimer Beratung wird das aus der Anlage ersichtliche Urteil verkündet und seinem wesentlichen Inhalt nach begründet

Das Urteil lautet:

1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.07.1999, AZ: 8 0 159/99, wird aufgehoben.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten bedingten Kosten, die dieser trägt.

4. Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 13.500,00 vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 500,00 abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Hohe erbringt.