Das Urteil
Urteil, Landgericht Karlsruhe
Teil 1
Landgericht Karlsruhe
- Strafkammer 1 -
Im Namen des Volkes
URTEIL
Der Angeklagte Harry
Wörz aus Birkenfeld wird wegen versuchten Totschlags zu der
Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Er trägt die Kosten
des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Gründe:
I.
Der Angeklagte Harry
Wörz wurde am 03.05.1966 als zweites Kind des Friseurmeisters
Horst W. und seiner Ehefrau Hannelore W., geb. R., in Birkenfeld
geboren. Gemeinsam mit seiner 14 Monate älteren Schwester Elke
wuchs er zunächst im Elternhaus auf. Im Jahr 1972 wurde die
Ehe der Eltern geschieden; der Vater Horst W. bekam das Sorgerecht
für den Angeklagten und seine Schwester zugesprochen. Der
Angeklagte verblieb mit seiner Schwester nach der Scheidung der Eltern
im Haushalt des Vaters, wo die Kinder, da der Vater
berufstätig war, zum Teil von der Großmutter, zum
Teil von einer Tante betreut wurden. Die Mutter des Angeklagten
heiratete im Jahre 1973 zum zweiten Mal. Aus ihrer Ehe mit Otmar G.
ging ein heute 24 Jahre alter Stiefbruder des Angeklagten hervor.
Zuseiner Mutter, die mit ihrer Familie in Wildbad-Calmbach lebt, hat
der Angeklagte nach wie vor einen guten Kontakt.
Nach altersentsprechender Einschulung besuchte der Angeklagte vier
Jahre die Grundschule in Birkenfeld-Gräfenhausen und sodann
bis zum Abschluß der 9. Klasse die Hauptschule in Birkenfeld.
Er verließ die Schule mit dem Hauptschulabschluß
und begann 1982 eine Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur bei der
Firma Ganzhorn in Neuenbürg-Arnbach. Die Lehre beendete er
nach vierjähriger Ausbildungszeit mit der erfolgreichen
Ablegung der Gesellenprüfung. Anschließend arbeitete
er noch etwa 1 Jahr lang in seinem erlernten Beruf, zunächst
ca. vier Monate bei seiner Lehrfirma, sodann in einem Pforzheimer
lnstallationsbetrieb. Der Angeklagte war dann einige Monate arbeitslos,
bis er im Frühjahr 1988 eine neue Arbeitsstelle als Fahrer bei
einer Speditionsfirma in Malsch fand. Diese Arbeitsstelle verlor er
wieder, als er im Oktober 1988 einen Motorradunfall hatte, bei dem er
schwer verletzt wurde. Das Endglied des linken Ringfingers und das
Endglied des linken kleinen Fingers mußten amputiert werden.
Aufgrund der bei diesem Unfall erlittenen Verletzungen war er
längere Zeit erwerbsunfähig.
Ab 1991 ließ sich der Angeklagte in einem
zweijährigen Umschulungslehrgang beim
Berufsförderungswerk in Schömberg zum technischen
Zeichner ausbilden. Anschließend erwarb er in einem
sechsmonatigen Lehrgang an einem Karlsruher Schulungszentrum die
Zusatzqualifikation als Bauzeichner. Nach Abschluß der
Umschulung fand er keinen Arbeitsplatz, sondern war bis April 1996
arbeitslos. Er bezog in dieser Zeit zunächst Arbeitslosengeld,
später Arbeitslosenhilfe.
Ab 01.05.1996 fand der Angeklagte dann eine Arbeitsstelle bei der Firma
Schneeberger in Höfen (Kreis Calw), die Metallschienen
herstellt. Bei dieser Firma war er bis zu seiner Verhaftung in
vorliegender Sache als Hilfsarbeiter mit einem monatlichen Nettolohn
von ca. 2.300,00 DM beschäftigt.
Am 23.09.1994 heiratete der Angeklagte Andrea Z., die zu diesem
Zeitpunkt bereits von ihm schwanger war. Der gemeinsame Sohn Kai wurde
am 06.03.1995 geboren. Ein Jahr nach der Geburt des Sohnes - im
März 1996 - verließ Andrea Z. den Angeklagten und
zog mit Kai aus der damaligen gemeinsamen Wohnung im Anwesen des Vaters
des Angeklagten in Birkenfeld-Gräfenhausen aus. Einige Monate
nach ihrem Auszug - die Eheleute Wörz lebten seitdem getrennt
- reichte sie die Scheidung ein. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen.
Der Angeklagte ist ausweislich des Auszugs aus dem
Bundeszentralregister nicht vorbestraft.
In vorliegender Sache wurde er am 29.04.1997 vorläufig
festgenommen. Aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Pforzheim vom
30.04.1997 befindet er sich seit diesem Tag ununterbrochen in
Untersuchungshaft.