Das Urteil

Urteil, Landgericht Karlsruhe

Teil 1

Landgericht Karlsruhe

- Strafkammer 1 -

Im Namen des Volkes

URTEIL

Der Angeklagte Harry Wörz aus Birkenfeld wird wegen versuchten Totschlags zu der Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Gründe:

I.

Der Angeklagte Harry Wörz wurde am 03.05.1966 als zweites Kind des Friseurmeisters Horst W. und seiner Ehefrau Hannelore W., geb. R., in Birkenfeld geboren. Gemeinsam mit seiner 14 Monate älteren Schwester Elke wuchs er zunächst im Elternhaus auf. Im Jahr 1972 wurde die Ehe der Eltern geschieden; der Vater Horst W. bekam das Sorgerecht für den Angeklagten und seine Schwester zugesprochen. Der Angeklagte verblieb mit seiner Schwester nach der Scheidung der Eltern im Haushalt des Vaters, wo die Kinder, da der Vater berufstätig war, zum Teil von der Großmutter, zum Teil von einer Tante betreut wurden. Die Mutter des Angeklagten heiratete im Jahre 1973 zum zweiten Mal. Aus ihrer Ehe mit Otmar G. ging ein heute 24 Jahre alter Stiefbruder des Angeklagten hervor. Zuseiner Mutter, die mit ihrer Familie in Wildbad-Calmbach lebt, hat der Angeklagte nach wie vor einen guten Kontakt.
Nach altersentsprechender Einschulung besuchte der Angeklagte vier Jahre die Grundschule in Birkenfeld-Gräfenhausen und sodann bis zum Abschluß der 9. Klasse die Hauptschule in Birkenfeld. Er verließ die Schule mit dem Hauptschulabschluß und begann 1982 eine Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur bei der Firma Ganzhorn in Neuenbürg-Arnbach. Die Lehre beendete er nach vierjähriger Ausbildungszeit mit der erfolgreichen Ablegung der Gesellenprüfung. Anschließend arbeitete er noch etwa 1 Jahr lang in seinem erlernten Beruf, zunächst ca. vier Monate bei seiner Lehrfirma, sodann in einem Pforzheimer lnstallationsbetrieb. Der Angeklagte war dann einige Monate arbeitslos, bis er im Frühjahr 1988 eine neue Arbeitsstelle als Fahrer bei einer Speditionsfirma in Malsch fand. Diese Arbeitsstelle verlor er wieder, als er im Oktober 1988 einen Motorradunfall hatte, bei dem er schwer verletzt wurde. Das Endglied des linken Ringfingers und das Endglied des linken kleinen Fingers mußten amputiert werden. Aufgrund der bei diesem Unfall erlittenen Verletzungen war er längere Zeit erwerbsunfähig.
Ab 1991 ließ sich der Angeklagte in einem zweijährigen Umschulungslehrgang beim Berufsförderungswerk in Schömberg zum technischen Zeichner ausbilden. Anschließend erwarb er in einem sechsmonatigen Lehrgang an einem Karlsruher Schulungszentrum die Zusatzqualifikation als Bauzeichner. Nach Abschluß der Umschulung fand er keinen Arbeitsplatz, sondern war bis April 1996 arbeitslos. Er bezog in dieser Zeit zunächst Arbeitslosengeld, später Arbeitslosenhilfe.
Ab 01.05.1996 fand der Angeklagte dann eine Arbeitsstelle bei der Firma Schneeberger in Höfen (Kreis Calw), die Metallschienen herstellt. Bei dieser Firma war er bis zu seiner Verhaftung in vorliegender Sache als Hilfsarbeiter mit einem monatlichen Nettolohn von ca. 2.300,00 DM beschäftigt.
Am 23.09.1994 heiratete der Angeklagte Andrea Z., die zu diesem Zeitpunkt bereits von ihm schwanger war. Der gemeinsame Sohn Kai wurde am 06.03.1995 geboren. Ein Jahr nach der Geburt des Sohnes - im März 1996 - verließ Andrea Z. den Angeklagten und zog mit Kai aus der damaligen gemeinsamen Wohnung im Anwesen des Vaters des Angeklagten in Birkenfeld-Gräfenhausen aus. Einige Monate nach ihrem Auszug - die Eheleute Wörz lebten seitdem getrennt - reichte sie die Scheidung ein. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Der Angeklagte ist ausweislich des Auszugs aus dem Bundeszentralregister nicht vorbestraft.
In vorliegender Sache wurde er am 29.04.1997 vorläufig festgenommen. Aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.04.1997 befindet er sich seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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