Zivilprozess, 5. Verhandlungstag 11.09.2000

5. Verhandlungstag, Montag, den 11.09.2000

 

In Sachen

Andrea W.

gegen

Harry Wörz

wegen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

erscheinen bei Aufruf der Sache:

Für die Klägerin deren Betreuer Wolfgang Z. Frau Rechtsanwältin B. und Rechtsanwalt G. Der Beklagte in Person und Rechtsanwalt Dr. Gorka.

Anwesend ist weiterhin der zum heutigen Termin geladene Zeuge Maischein und Frau Dipl-Psychologin Doris Mehren.

 

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und sodann wie folgt vernommen:

Zur Person:

Alfred Maischein. 51 Jahre alt, verheiratet, Knminalhauptkommissar bei der PD Pforzheim,

m. d. P. n. v. u. n. v.

Zur Sache:

Ich wurde in der Tatnacht gegen 02.55 Uhr telefonisch verständigt und bin selbst gegen 03.20 Uhr am Tatort eingetroffen. Dort kam mir Herr Z. entgegen und schilderte mir aufgeregt, daß er seine Tochter leblos vorgefunden habe. Seine Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits ins Krankenhaus Siloah in Pforzheim verbracht worden, Ich selbst habe mir dann einen Überblick verschafft u a nach Einbruchsspuren Ausschau gehalten. Ich habe dann meinen Kollegen Polley gebeten, die Vernehmung des Herrn Z. durchzuführen. Meinen Kollegen Nagel habe ich zum Krankenhaus Siloah nach Pforzheim beordert Er sollte abklären, bis wann mit einer etwaigen Vernehmung von Frau Andrea Z. zu rechnen sei. Dem Kollegen Perplies habe ich mit der Spurensicherung beauftragt. Bei meinem Eintreffen hatte Herr Z. sowohl den Beklagten Harry Wörz. als auch meinen Kollegen Thomas H. als Tatverdächtigen benannt, Ich habe bezüglich Thomas H. dann mit der Kripo Karlsruhe Rücksprache gehalten, bezüglich einer etwaigen Festnahme bzw. Überwachung.

Am Tatort hatte zunächst Herr Z. die beiden aus seiner Sicht Verdächtigen Thomas H. und Harry Wörz benannt. Für ihn kam nur einer dieser beiden in Betracht. Er hatte zuvor offenbar noch einen Schatten gesehen, als er in die Tür hineinging.

Ich persönlich befand mich später dann auf der Dienststelle. Von den Streifen wurde gemeldet, daß in der Wohnung von Harry Wörz kein Licht brennt. Die Kripo Karlsruhe wollte auch noch abklären, ob bezüglich der Festnahme von Thomas H. ein Spezialeinsatzkommando zugezogen werden sollte. Vor der Wohnung von Harry Wörz befanden sich dann mehrere Streifenwagen. Sein Pkw war nicht in unmittelbarer Nähe feststellbar, so daß wir davon ausgegangen sind, daß er sich nicht zu Hause befindet. Im übrigen war geplant, Harry Wörz und Thomas H. etwa gleichzeitig festnehmen zu lassen. Nach erster ärztlicher Auskunft sollte auch eine Vernehmung von Andrea W. wieder möglich sein. Gegen 05.00 Uhr meldeten dann die Streifen, daß in der Wohnung von Harry Wörz das Licht angemacht worden sei. Ich habe dann gegen 05.00 Uhr bei Herrn Wörz angerufen und ihm auf dem Anrufbeantworter gesprochen, daß er mich unter einer bestimmten Telefonnummer zurückrufen möge.

Kurz nach dem ich Herrn Wörz auf dem Anrufbeantworter gesprochen hatte, rief er mich auch zurück. Ich sagte zu ihm, daß mit seiner Exfrau etwas passiert sei. Er erwiderte hierauf, ob ich einen Witz mache Ich erkläre ihm, daß ich um diese Zeit keine Scherze machen würde und ihm die Telefonnummer, unter der er mich anrief, ihm auch bekannt sein müßte. Ich habe ihm dann gesagt, daß vor dem Haus die Polizei stehe und er herunterkommen solle. Er hat sich dann offenbar durch einen Blick aus dem Fenster davon vergewissert, daß Beamte vor seinem Haus stehen und kurze Zeit später ist er auch heruntergekommen.

Die Festnahme des Herrn Wörz erfolgte etwa gegen 05.20 Uhr. Das Fahrzeug von Herrn Wörz war bis zu seiner Festnahme noch nicht aufgefunden worden. Es war eine Ringfahndung ausgelöst worden und auch die Straßen in der Umgebung abgefahren worden. Das Fahrzeug war allerdings nicht aufgefunden worden. Erst später wurde dann festgestellt, daß es am Berg abgestellt war. Nach der ersten Information aus dem Krankenhaus sollte Frau Andrea W. auch in Kürze wieder ansprechbar sein. Für uns gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß sich Herr Wörz in seiner Wohnung befand. Da die Festnahme auch gleichzeitig mit derjenigen von Herrn H. erfolgen sollte, haben wir zugewartet und nicht sofort die Wohnung von Herrn Wörz betreten.

Ich persönlich war nie in der Wohnung des Herrn Wörz. Ich weiß daher auch nicht, ob und gegebenenfalls wo man nasse Kleidung gefunden hatte.

Auf Frage von Frau Rechtsanwältin B.:

Bei dem Telefongespräch mit Herrn Wörz, das ich geführt habe, hat dieser nicht nach seinem Sohn Kai gefragt.

Auf Frage des Beklagtenvertreters:

Nach der Festnahme von Harry Wörz und Thomas H. habe ich mir mit Kollegen nochmals die Originalnotrufe des Herrn Z. angehört. An etwaige Hintergrundgeräusche oder zu hörende Stimmen habe ich keine Erinnerung mehr.

Auf weitere Frage des Beklagtenvertreters:

Der Telefonanruf von Harry Wörz wurde nicht auf Tonband aufgenommen. Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich zu ihm gesagt hatte, daß ich ihm nicht sagen dürfe, was mit seiner Exfrau passiert sei. Ich kann allerdings auch nicht ausschließen eine derartige Äußerung getan zu haben.

Auf Frage:

Der Notruf kommt im Führungs- und Lagezentrum an, welches mit 2 bzw. 3 Personen besetzt ist. Ich nehme an, daß das Gespräch insgesamt aufgezeichnet wird und nicht lediglich die Äußerung des Notrufers. Ich weiß allerdings nicht, ob auch gegebenenfalls noch Stimmen aufgezeichnet werden, die im Führungs- und Lagezentrum zu hören sind.

Auf Diktat genehmigt Auf nochmaliges vorspielen vom Tonträger und weitere Fragen wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 10.15 Uhr entlassen.

 

Die Sachverständige wird prozessordnungsgemäß belehrt und sodann wie folgt vernommen:

Zur Person:

Doris Mehren, 58 Jahre alt, Diplompsychologin, Stuttgart.

m. d. P. n. v. u n v.

Zur Sache:

Die Sachverständige erläutert ihr Gutachten. Sämtliche Beteiligte haben Gelegenheit, an die Sachverständige Fragen zu richten,

Abschließend erklärt die Sachverständige:

Alle an mich gerichteten Fragen lassen das Ergebnis meines schriftlichen Gutachtens unberührt.

Auf Diktat genehmigt. Die Sachverständige bleibt unbeeidigt und wird um 12,10 Uhr entlassen.

 

Sach- und Streitstand werden ausgiebig erörtert

Die Klägervertreter bitten darum, zum gegnerischen Schriftsatz vom 04.09.2000 noch Stellung nehmen zu dürfen,

Nachdem weitere Erklärungen nicht abgeben werden, erging und wurde verkündet

Gerichtsbeschluß:

Eine Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung.

 

Nach geheimer Beratung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit wurde der nachfolgende Beschluß verkündet:

BESCHLUSS vom 11.09.2000

 

1.Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme wird bestimmt auf Montag. "16. Oktober 2000. 9.00 Uhr. Schwurgerichtssaal Landgericht Karlsruhe,

2. Zu diesem Termin sind als Zeugen zu laden:

a) Horst W.

b) Ulrich Conle, zu laden über die PD Pforzheim, Dezernat l

c) Jochen Oe.

3. Es ist Beweis zu erheben durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens über die Behauptung des Beklagten,

-- neben ihm kämen weitere Personen als Verursacher der Spuren an den Asservaten TO 11 und TO 20 (abgerissene Fingerlinge) mit gleicher oder höherer Wahrscheinlichkeit in Betracht

4. In die Begutachtung hat die Sachverständige nachfolgende Personen einzubeziehen:

a) den Beklagten

b) Kai W.

c) Andrea W. (jetzt: Z.)

d) Wolfgang Z.

e) Thomas H.

f) PKH Sommer

g) KHKPerplies

5 Zum Sachverständigen wird bestimmt. Herr Prof Dr. Max B., Bonn.

6. Dem Sachverständigen wird aufgegeben, umgehend Art und Umfang der Begutachtung mitzuteilen