Zivilprozess, 3. Verhandlungstag 14.02.2000

3. Verhandlungstag, Montag, den 14.02.2000

 

In Sachen

Andrea W.

gegen

Harry Wörz

wegen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

erscheinen bei Aufruf der Sache:

Für die Klägerin: Frau Rechtsanwältin B., Pforzheim, sowie die Betreuerin der Klägerin Frau Metka Z.; Der Beklagte in Person und Rechtsanwalt Gorka, Karlsruhe.

Sodann wird in die Beweisaufnahme eingetreten.

 

1. Zeuge:

Thomas H.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Thomas H., geb. am 17.02.1959 in Karlsruhe, Polizeibeamter, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich habe das Wochenende bei Andrea verbracht. Montags war ich Krankgeschrieben, ich war nicht im Dienst. Soweit ich mich erinnern kann, war ich an diesem Tag mit meiner Mutter unterwegs. Genau weiß ich das aber nicht mehr. Abends habe ich nochmals mit Andrea telefoniert. Es war gegen 19.45 Uhr bis 20.05 Uhr. Ich hatte eigentlich vorgehabt, abends noch einmal zu Andrea zu gehen, was zeitlich allerdings nicht mehr gereicht hat. Ich habe dann bei ihr angerufen, um ihr zu sagen, daß ich nicht mehr kommen werde. Ich hatte einen Schlüssel zur Wohnung von Andrea. Es handelte sich hierbei um einen einzelnen Schlüssel, den ich - soweit ich mich erinnern kann - Weihnachten 1996 oder anläßlich meines Geburtstages im Jahre 1997 von ihr erhalten habe. Dieser Schlüssel gehörte zur Haupteingangstür, die ebenerdig gelegen ist. Ich bin nie durch das Untergeschoß in das Haus gegangen, da mein Schlüssel für die Untergeschoßtür nicht paßte. Wer sonst noch Schlüssel zur Wohnung hatte, weiß ich aus eigener Erkenntnis nicht. Ich weiß lediglich aus Erzählungen, daß der Beklagte, der mit Andrea in der Wohnung gelebt hatte, einen Schlüssel hatte. Ich habe mit Andrea nie darüber gesprochen, ob er den Schlüssel wieder zurückgegeben hatte. Meines Wissens hatten auch die Eltern von Andrea einen Schlüssel. Meine Ehefrau wußte von meiner Beziehung zu Andrea. Ich hatte mich allerdings noch nicht entschieden, ob ich mich von meiner Frau trennen würde. Ich war noch nicht soweit, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Ich wurde weder von Andrea noch von meiner Frau zu einer Entscheidung gedrängt. In den Wochen zuvor und auch am Tattag selbst habe ich mich mit meiner Frau über die Situation unterhalten. Ich habe am 28.04.1997 gegenüber meiner Frau angedeutet, daß ich bei ihr bleiben würde.

Ich habe nach dem Telefonat mit Andrea das Haus nicht mehr verlassen bis zu meiner Festnahme am nächsten Tag. Ich habe den Abend ganz normal verbracht und bin später zu Bett gegangen. In der Nacht war ich einmal auf der Toilette. Ich meine, daß es zwischen 3.00 Uhr und 3.30 Uhr war. Genau weiß ich das allerdings nicht mehr. Ich habe heute keine Erinnerung mehr daran, ob meine Frau in der Nacht das Bett einmal verlassen hatte, insoweit muß ich auf meine im Strafverfahren gemachte Aussage verweisen. Am Morgen hat dann der Wecker geklingelt. Da meine Frau schlecht hört, habe ich sie angeschubst, damit sie aufsteht. Dies muß gegen 5.00 Uhr bis 5.30 Uhr gewesen sein. Ich selbst bin im Bett geblieben und habe weiter geschlafen.

Am Morgen des 29.04.1997 - nachdem der Wecker geklingelt hatte - hatte ich mit meiner Frau Geschlechtsverkehr. Dies hat sich einfach so ergeben. Ich hatte auch während meiner Beziehung zu Andrea noch mit meiner Frau geschlafen, wobei beide Frauen voneinander wußten. Nachdem ich meiner Frau am 28.04. gesagte hatte, daß ich bei ihr bleiben würde, hat sie von mir nicht verlangt, dies Andrea sofort zu sagen. Ich würde mich auch nicht derart unter Druck setzen lassen. Ich kann also sicher sagen, daß ich an diesem Abend nicht nochmals zu Andrea gefahren bin.

Während meiner Beziehung zu Andrea habe ich teilweise auch bei ihr übernachtet. Bei Andrea befand sich Arbeitskleidung von mir für Gartenarbeiten und ein Jogginganzug. Es handelte sich hierbei um einen weinroten Jogginganzug. Diesen habe ich angezogen, wenn ich bei Andrea geblieben bin. Diese Kleidungsstücke sind auch in der Wohnung von Andrea verblieben und wurden auch von ihr gewaschen. Am Wochenende vor der Tat hatte ich diesen Jogginganzug mit Sicherheit auch getragen. Er ist aber bei Andrea verblieben. Ich habe diesen nicht mit nach Haus genommen. Zu dem Sohn von Andrea hatte ich ein gutes Verhältnis. Es war etwa einige Monate nach der Tat. Das Anwesen stand zum Verkauf. Ich hatte zuvor bereits mit den Eltern von Andrea das Anwesen teilweise ausgeräumt. Wolfgang Z. erwartete an dem betreffenden Tag ein Interessentenehepaar und bat mich auf Kai aufzupassen, während er die Interessenten durch das Haus führte. Ich befand mich mit Kai im Schlafzimmer, wo ich das Bett bereits demontiert hatte. Kai sagte: "Mama Aua" und berührte hierbei mit der Hand sein linkes Bein. Da Andrea damals im Krankenhaus lag und zu dem Zeitpunkt auch einen Gips hatte, habe ich dies damit in Verbindung gebracht. Ich habe Kai dann noch gefragt, wo Mama noch ein Aua hätte. Kai hat allerdings nicht gleich reagiert. Ich habe ihm dann gesagt, er solle es an mir zeigen, wo Mama ein Aua habe. Er hat sich dann zunächst an den linken Oberarm gegriffen und dann mit beiden Händen an den Hals und dann noch einmal an den linken Unterarm. Dann hat er sich auf einen Bettvorleger fallen lassen und hat sinngemäß gesagt, daß Mama aus dem Bett gefallen sei. Er ist dann zu dem demontierten Bett gegangen, das an der Wand stand und hat mit dem Kopf an das Holz getippt und dabei gesagt, Mama Aua. Ich habe Kai dann auch gefragt, wer der Mama Aua gemacht habe. Er hat "ich" gesagt und mit dem Finger auf sich selbst gezeigt. Ich habe dann allerdings von mir aus nicht weiter nachgefragt. Er hat dann noch selbst gezeigt, daß die Mama an die Balkontür gegangen sei und danach in den Flur. Er hat auch auf den Boden gezeigt, wo sie später lag. Er ist auch zur Haustür gegangen und gezeigt, daß die Mama dort raus gegangen sei.

Ich habe nach wie vor Kontakt zur Familie Z. Ich gehe dort ein und aus. Ich habe dem entsprechend auch noch Kontakt zu Kai. Ich habe etwa ein- oder zweimal mitbekommen, wie Kai schlagartig und ohne danach gefragt zu sein gesagt hat: "Mein Papa hat der Mama Aua gemacht." Ich selbst habe nur den von mir genannten Wortlaut gehört. Andere Äußerungen habe ich von Kai nicht gehört.

Auf Vorhalt der Aussage des Zeugen Z.:

Ich kann mich nicht daran erinnern, daß ich einmal zusammen mit Wolfgang Z. und Kai im Auto gewesen sei, wo Kai auch eine entsprechende Äußerung getätigt habe. Möglicherweise bringt Wolfgang Z. hier etwas durcheinander. Ich habe in Erinnerung, daß Wolfgang Z. mir einmal erzählt hat, daß er mit Kai auf der Autobahn unterwegs gewesen sei und auf der Gegenseite ein Rettungsfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht vorbeigefahren sei und Kai hierbei auch geäußert habe, daß der Papa der Mama Aua gemacht habe.

Auf Frage:

In dem Telefonat mit Andrea am 28.04.1997 habe ich ihr nichts davon gesagt, daß ich wohl bei meiner Frau bleiben würde. Ich habe auch keine entsprechenden Deutungen gemacht,

Auf Frage des Beklagtenvertreters:

Andrea wurde mir Ende 1995 im Dienst zugeordnet. Bis April 1996 waren wir nur Kollegen. Das Verhältnis zu ihr begann ab etwa April 1996. Ich habe sie dann in unregelmäßigen Abständen besucht, dies war nicht jeden Abend. Wir haben uns ja auch im Dienst gesehen. Es ist möglich, daß ich auch einmal zwei Wochen nicht bei Andrea war. Genau weiß ich das aber nicht. Ich kann lediglich die Möglichkeit nicht ausschließen. Ich möchte aber ausschließen, daß Andrea noch einen weiteren Freund neben mir hatte. Sie kannte ja auch die Zeitpunkte nicht, zu denen ich zu ihr kam. Ich bin mir deshalb sicher, daß sie keinen weiteren Freund hatte.

Ich habe den Beklagten zweimal in der Erlenstraße gesehen. Einmal hat er den Kai abgeholt oder gebracht und einmal habe ich gesehen, als er mit dem Fahrzeug weggefahren ist. Ich nehme an, daß der Beklagte geklingelt hatte, weiß es aber nicht. Andrea hat mir gegenüber nichts davon gesagt, daß der Beklagte mit einem Schlüssel, der noch in seinem Besitz sei, in die Wohnung gekommen sei, obwohl er das nicht solle.

Wochen vor der Tat hatte ich mit Andrea bereits einen gemeinsamen Urlaub geplant. Wir wollten mit dem Pkw nach Jugoslawien fahren, wo die Eltern von Andrea ein Anwesen besitzen. Von dieser Urlaubsplanung wußte auch meine Ehefrau. Aufgrund der Tat konnte ich mit Andrea nicht mehr darüber sprechen, daß ich mich wieder meiner Frau zugewandt hatte und der Urlaub daher möglicherweise nicht stattfinde.

Es gab einmal eine tätliche Auseinandersetzung im Schönblickweg. Es war zu einem Zeitpunkt, zu dem Andrea noch im Schönblickweg gewohnt hatte. Ich war bei ihr und meine Frau ist hinzugekommen. Meine Frau hat auch versucht, der Andrea eine Ohrfeige zu geben. Andrea hat den Schlag allerdings abgewehrt und meine Frau dann hinausgeworfen. Meine Frau ist hierbei die Treppe runtergefallen. Meine Frau wiegt ca. 50 kg. Andrea ist schwerer, ich meine 57 kg.

Während meines Telefonates mit Andrea am 28.04.1997 hat Kai etwas fallen lassen. Ich habe lediglich mitbekommen, daß er etwas kaputt gemacht hat. Ich wußte damals aber nicht was es war und habe auch nicht weiter nachgefragt.

Wolfgang Z. hat mir nach der Strafrechtsverhandlung berichtet, was Kai im Auto zu ihm gesagt haben soll.

Auf Diktat genehmigt.Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Der Zeuge wird noch nicht entlassen.

 

2. Zeugin: Daniela H.

Die Zeugin wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Daniela H., geb. am 18.11.1956, Verkäuferin, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Am 28.04.1997 hat mich mein Ehemann gegen 10.30 Uhr auf der Arbeitsstelle angerufen. Er hat mir gesagt, daß er schon daheim sei und mich gefragt, wann ich nach Hause kommen würde. Mein Mann war dann den ganzen Tag über zu Hause. Er war nicht im Dienst, da er eine Verletzung am Ellbogen hatte. Ich war an dem Tag zwischendurch weg und zwar in Karlsruhe. Ich bin gegen 20.00 Uhr bis l21.00 Uhr wieder zurückgekommen.

Mein Mann hat das Wochenende bei Andrea verbracht. Am Montag dem 28.04.1997 war er dann zu Hause. Wir haben uns den ganzen Tag und auch den Abend: über Andrea und unsere beabsichtigte Trennung unterhalten. Er wollte zu mir zurückkehren, wußte aber nicht wie er es machen sollte. Ich hatte dann gesagt, er solle die Sache mit Andrea beenden, wir würden die Sache vergessen und von vorne anfangen.

Ich war bereit meinem Mann zu verzeihen und hatte ihm das auch von Anfang an gesagt. Ich habe selbst nicht mitbekommen, daß mein Mann mit Andrea telefoniert hatte. Meine Kinder haben mir später allerdings gesagt, daß er mit ihr telefoniert habe. Ich hatte gehofft, daß er ihr sagen würden, daß er bei mir bleibt und mit ihr Schluß macht. Ich habe ihm aber nicht gesagt und ihn aufgefordert, daß er auf der Stelle zu Andrea fährt, um mit ihr Schluß zu machen.

Ich bin in der Nacht gegen 3.00 Uhr aufgestanden, um in der Küche etwas zutrinken. Zu diesem Zeitpunkt lag mein Mann neben mir im Bett und hat geschlafen. Ich weiß nicht, ob mein Mann nach mir auch einmal aufgestanden ist. Da ich in dieser Zeit immer einen leichten Schlaf hatte, hätte ich es mitbekommen, wenn mein Mann das Bett verlassen hätte. Am Morgen des 29.04.1997 hatte ich mit meinem Mann Geschlechtsverkehr. Dies war nichts besonderes. Wir hatten auch während seiner Beziehung mit Andrea noch miteinander geschlafen.

Ich habe Ende August 1996 der Andrea einen Brief geschrieben und mich in der darauffolgenden Woche auch einmal mit ihr unterhalten. Andrea hat zu mir gesagt, sie wisse, daß Thomas mich nicht verlassen werde, daß sie die Beziehung aber aufrechterhalten werde, solange es gehe.

Auf Frage:

Unsere Beziehung befand sich jetzt in einer entscheidenden Phase. Ich wollte von meinem Mann auch eine Entscheidung haben. Ich hatte auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, wobei ich heute nicht mehr weiß, ob dies vor oder nach der Tat geschah. Auch am 28.04.1997 hatte mein Mann allerdings noch keine endgültige Entscheidung getroffen.

Die Vernehmung der Zeugin Daniels Heim wird unterbrochen.

 

3. Zeugin: Elke H.

Die Zeugin wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Elke H., geb. am 06.03.1965, Hausfrau, Schwester des Beklagten, nach Belehrung aussagebereit.

Zur Sache:

Ich kann nicht bestätigen, daß mein Bruder Harry Wörz leere Zigarettenschachteln als Aufbewahrungsmittel verwendet und diese zugeklebt hat. In meinem Beisein ist dies nie vorgekommen. Ich habe dies im nachhinein lediglich von der Polizei erfahren, daß entsprechende Zigarettenschachteln gefunden worden sein sollen.

Kai war nach der Tat bei der Familie Z.. Ich habe mit Kai nie über die Tat gesprochen. In meiner Gegenwart hat Kai auch nichts davon erzählt. Eine Bekannte hat mir berichtet, daß Kai im Kindergarten gesagt haben soll, daß der Papa der Mama Aua gemacht habe. Von meiner Mutter weiß ich, daß Kai einmal geweint hat und sich nicht hat beruhigen lassen wollen und auch gesagt haben soll, daß der Papa der Mama Aua gemacht habe. Der Mann meiner Mutter hat ihn dann gefragt, woher er dies wisse. Kai habe dann gesagt, daß der Opa Wolfgang ihm das erzählt habe. Ich selbst habe dieses Gespräch nicht mitbekommen, sondern nur meine Mutter und deren Ehemann.

Ich habe Wolfgang Z. bei der standesamtlichen Trauung meines Bruders im September 1994 rauchen gesehen. Danach weiß ich nichts mehr. Ich habe ihn nicht mehr gesehen, daß er raucht.

Auf Frage des Beklagtenvertreters:

Mein Bruder hatte mir einmal erzählt, daß er mit Wolfgang Z. nach Frankreich gefahren sei und dieser eine Tüte voll Bargeld mit sich genommen habe. Wieviel Geld dies genau war, weiß ich nicht.

Auf weitere Frage des Beklagtenvertreters:

Meines Wissens konnte Andrea keinen Kuchen backen. Auch bei ihrer Hochzeit ließ sie sich sämtliche Kuchen backen.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung der Zeugin werden nicht gestellt. Die Zeugin wird unvereidigt um 11.50 Uhr entlassen.

 

Sodann wird die Vernehmung der Zeugin Daniela H. fortgesetzt.

Auf Frage:

Mein Mann raucht wieder seit 1996. Er raucht ausschließlich rote Marlboro. Ich selbst rauche Zigaretten der Marke Kim oder Lord.

Auf Vorhalt des Vermerkes der Straftakte Band l, AS. 513:

Wenn mir vorgehalten wird, daß ich durch meinen Rechtsanwalt eine endgültige Entscheidung von meinem Ehemann gefordert habe, so ist dies korrekt.

Auf Vorhalt der Vernehmung vom 29.04.1997, Band l, AS. 509:

Wenn ich damals ausgesagt habe, daß ich um 3.00 Uhr aufgestanden bin, so ist dies korrekt.

Auf Vorhalt der Aussage vom 01.05.1997, Band l, AS. 525- 527:

Wenn ich damals ausgesagt habe, daß mein Mann auf den Anwaltsbrief vom 23.04.1997 sehr wütend reagiert hat, so ist dies korrekt. Die mir vorgelesenen Passagen der Vernehmung Band l, AS. 527 sind korrekt.

Auf Frage:

Ich hatte einmal persönlich mit Andrea gesprochen und etwa ein- bis zweimal mit ihr telefoniert. Was ich telefonisch mit ihr besprochen habe, weiß ich nicht mehr.

Auf Vorhalt der Vernehmung meines Mannes vom 29.04.1997, im blauen Leitzordner Originalakte II, Ordner III, Vernehmung von Thomas H., vom 29.04.1997, Seite 2 vorletzter Absatz:

Auch wenn mein Mann damals ausgesagt haben soll, er habe keinen sexuellen Kontakt mehr mit mir gehabt, bleibe ich bei meiner vorherigen Aussage, daß ich mit meinem Mann auch noch während seiner Beziehung mit Andrea geschlafen habe.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung der Zeugin werden nicht gestellt. Die Zeugin wird unvereidigt um 12.20 Uhr entlassen. Anträge zur Vereidigung des Zeugen Thomas H. werden ebenfalls nicht gestellt. Der Zeuge Thomas H. wird ebenfalls um 12.20 Uhr unvereidigt entlassen.

 

4. Zeuge: Manfred Perplis.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Manfred Perplis, 56 Jahre alt, Kriminalhauptkommissar bei PD Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich bin etwa gegen 3.50 Uhr am Tatort eingetroffen. Gleichzeitig ist auch der Kollege Polley angekommen. Wir haben am Tatort dann zwei abgerissene Fingerlinge aufgefunden. Der eine Fingerling befand sich im Flur zwischen dem Kinderzimmer und dem Schlafzimmer. Er lag an der gegenüberliegenden Wandseite zur Kellertür. Auf diesen Fingerling hatte mich mein Kollege Sommer hingewiesen. Der zweite Fingerling wurde im Bett aufgefunden und zwar in der linken Betthälfte und dort ca. in der Mitte. Der Fingerling lag unter der Bettdecke und wurde beim Zurückschlagen derselben aufgefunden. Die Handschuhe an denen die beiden Fingerlinge abgerissen waren, konnten nicht aufgefunden werden. Im Tatort wurden sämtliche Räume durchsucht. Es wurden dort Handschuhe aufgefunden. Ich war allerdings beim Auffinden und beim Dokumentieren dieser Funde nicht beteiligt. Am oberen Treppenabsatz habe ich eine Plastiktüte mit Inhalt aufgefunden. Ich habe in die Tüte reingeschaut. In der Tüte befanden sich Tücher, meiner Erinnerung nach olivgrüne Tücher, mindestens eine Zigarettenschachtel und Plastikhandschuhe. Ich habe dem Ehepaar Z. diese Tüte gezeigt und gefragt, was es damit auf sich hat. Mir wurde dann gesagt, daß sich hierin Putzsachen befänden, die zum Haus gehörten. Ob dies Herr oder Frau Z. gesagt hat, weiß ich jetzt nicht mehr. Ich bin aufgrund dieser Aussage davon ausgegangen, daß die Tüte mit der Tat und dem Täter nichts zu tun hat. Andernfalls hätte ich mich anders verhalten, weil die Tüte dann als Spurenträger in Betracht gekommen wäre. Ich kann nicht ausschließen, daß Wolfgang Z. gesagt hatte, daß sich in der Tüte Abfall befindet. Ich kann mich allerdings lediglich daran erinnern, daß es hieß, daß sich in der Tüte Putzsachen befinden. Ich habe mir den Inhalt der Tüte dann auch nicht genauer angeschaut. Ich habe nicht in die Zigarettenschachteln hineingeschaut und ich weiß auch nicht, ob eine solche Schachtel mit einem Kreuz markiert war. Das Tuch in der Tüte war ordnungsgemäß zusammengelegt. Es war nicht bereits als Putztuch benutzt.

Mein Kollege Kühner hat dann meinen anderen Kollegen Dürsberger verständigt, welcher festgestellt hat, daß sich in der Tüte doch noch Sachen befinden, die mit Tat oder Täter zu tun haben könnten. Ob die Tüte danach nochmals dem Ehepaar Z. gezeigt wurde, ist mir nicht bekannt.

Auf Frage:

Als im am Tatort eingetroffen bin, war die Hauseingangstür geöffnet. An dieser waren keine Besonderheiten, insbesondere keine Einbruchsspuren feststellbar. Ein Schlüssel steckte weder in der Hauseingangstür noch in der Tür, die zur Einliegerwohnung führte. Die Eingangstür zur Einliegerwohnung war abgeschlossen. Ich habe dann einen Schlüssel von Wolfgang Z. erhalten, der allerdings nicht auf daktyloskopische Spuren hin untersucht wurde.

Auf Frage des Beklagtenvertreters:

Wolfgang Z. erklärte mir damals, daß die Tür zur Einliegerwohnung klemmen würde. Wolfgang Z. erklärte auch, daß er es gehört hätte, wenn einer durch die Tür zur Einliegerwohnung hereingekommen wäre, da er so hellhörig sei.

Auf Frage:

Meiner Erinnerung nach habe ich die Handschuhe in der Tüte auch daraufhin angeschaut, ob an diesen Fingerlinge fehlen. Dies war nicht der Fall. Es handelte sich um einzelne Handschuhe, ich meine etwa zwei bis vier, die nicht verpackt waren.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 14.40 Uhr entlassen.

 

5. Zeuge: Gerhard Kirn.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Gerhard Kirn, 52 Jahre alt, Kriminalhauptkommissar bei der PD Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Am 29.04.1997 zwischen 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr habe ich mit Kollegen die erste Durchsuchung der Wohnung des Beklagten durchgeführt. Zuvor war meines Wissens niemand meiner Kollegen in der Wohnung. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß wir zu diesem Zeitpunkt bereits nach Plastikhandschuhen gesucht haben oder solche aufgefunden haben. Ich kann mich daran erinnern, daß wir Kleidungsstücke und Schlüssel mitgenommen haben, u.a. eine Jacke und eine Hose, die der Beklagte am Vortag getragen haben soll. Ich kann mich, wie bereits erwähnt, nicht daran erinnern, in der Wohnung des Herrn Wörz Plastikhandschuhe aufgefunden zu haben. Diesbezüglich muß ich auf meinen damaligen Ermittlungsbericht verweisen. Das Fahrzeug des Herrn Wörz wurde ebenfalls am Nachmittag des 29.04.1997 durchsucht. Ich habe auch hier keine Erinnerung daran, ob im Fahrzeug Plastikhandschuhe aufgefunden wurden. Ich weiß lediglich noch, daß wir die Sitzbezüge und die Bezüge der Nackenstützen mitgenommen haben. Soweit ich mich erinnere lagen außerhalb des Fahrzeugs Plastikhandschuhe. Diese haben wir allerdings liegen gelassen. Ich bin damals davon ausgegangen, daß es sich um Handschuhe von Kollegen handelt, die in der Nacht beim dem Fahrzeug waren. Die Handschuhe haben jedenfalls ähnlich denen ausgesehen, die wir benutzen. Ich habe allerdings nicht nachgefragt, ob es Handschuhe von Kollegen sind. Ich weiß auch nicht mehr, ob ich zum damaligen Zeitpunkt schon wußte, ob Kollegen in der Nacht am Fahrzeug waren oder nicht.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beklagten wurden im Badezimmer eine Jogginghose und ein T-Shirt aufgefunden. Diese waren naß und hingen über der Armatur. Ich habe keine Erinnerung daran mehr, was der Beklagte diesbezüglich erklärte. Wir haben bei der ersten Durchsuchung diese Kleidungsstücke hängengelassen. Sie wurden am nächsten Tag von Kollegen mitgenommen.

Ich habe heute keine Erinnerung daran mehr, ob wir in der Wohnung des Beklagten auch Zigarettenschachteln aufgefunden haben. Ich muß auch diesbezüglich auf meinen damaligen Untersuchungsbericht verweisen.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 15.03 Uhr entlassen.

 

6. Zeuge; Günther Sommer.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Günther Sommer, 40 Jahre alt, Polizeihauptkommissar beim Polizeirevier Pforzheim-Süd, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich bin ca. fünf Minuten nach dem Eintreffen des Notrufes am Tatort eingetroffen. Dort befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug des Polizeireviers Neuenbürg. Das Tatortanwesen war mir vorher noch nicht bekannt. Die Hauseingangstür stand offen. Im Verlaufe des Abends habe ich Wolfgang Z. gefragt, ob er die Tür geöffnet habe. Wolfgang Z. meinte sich daran zu erinnern, daß er die Tür für die Kollegen und die Rettungskräfte geöffnet habe. Ich konnte an der Tür keine Spuren für ein gewaltsames Eindringen feststellen. Irgendwelche Einbruchspuren waren auch sonst im Haus nicht festzustellen. Die Tür zur Einliegerwohnung im Untergeschoß habe ich nicht begutachtet.

Auf dem Treppenabsatz der Kellertreppe wurde eine Plastiktüte aufgefunden. Mein Kollege Perplis hat den Inhalt auf dem Boden ausgebreitet. Zu diesem Zeitpunkt waren auch Herr und Frau Z. anwesend. Mit dem Inhalt der Tüte konnte keiner etwas anfangen und diese wurde dann wieder weggestellt. In der Tüte befanden sich zwei Zigarettenschachteln, wobei auf einer ein Kreuz aufgemalt war. In der Tüte befand sich weiterhin ein olivgrünes Dreieckstuch und Gummihandschuhe, wobei in dem einen Handschuh noch ein Tuch hineingesteckt war. Irgend jemand hat dann auch nach dem Inhalt gefragt. Ich weiß nicht mehr genau, ob Herr oder Frau Z. es gesagt hat. Jedenfalls wurde erklärte, daß der Inhalt nicht bekannt sei und nicht ins Haus gehöre. Ich habe heute auch keine genaue Erinnerung mehr daran, ob Wolfgang Z. etwas aus dieser Tüte in die Hand genommen hatte.

Auf Frage:

Einen der abgerissenen Fingerlinge habe ich selbst aufgefunden. Mir wurde später berichtet, daß auch im Bett noch ein solcher aufgefunden wurde. Ob in der Wohnung von Frau W. noch Einweghandschuhe aufgefunden wurden, weiß ich nicht. Ich war mit der Durchsuchung der Wohnung nicht beauftragt.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 15.45 Uhr entlassen.

 

7. Zeuge: Michael Polley.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Michael Polley, 41 Jahre alt, Kriminalkommissar bei der Kriminalpolizei Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich bin ca. 20 bis 25 Minuten nach der Alarmierung am Tatort eingetroffen. Vor Ort war bereits der Einsatzleiter Herr Maischein. Anwesend waren weiterhin Herr Sommer, Wolfgang Z. und Herr Nagel. Ich weiß nicht genau, ob Frau Z. ebenfalls schon da war. Meine Aufgabe war die erste Vernehmung der Wolfgang Z. durchzuführen. Die Spurensicherung im technischen Sinne wurde von einem Kriminaltechniker durchgeführt. Ich habe den Tatort nur oberflächlich in Augenschein genommen. Als ich aus der Einliegerwohnung nach oben gekommen bin, habe ich oben am Treppenabgang eine Plastiktüte gesehen. Ich habe die Tüte oberflächlich in Augenschein genommen und nicht angefaßt. lch habe Herrn Z. gefragt, was es mit der Tüte auf sich habe. Wolfgang Z. erklärte, daß er nicht wisse, woher die Tüte komme. Frau Z. wußte es ebenfalls nicht. Nach beiden Aussagen bin ich jedenfalls davon ausgangen, daß die Tute nicht aus dem Haus stammt und habe deshalb den Kriminaltechniker angewiesen, sich die Tüte vorzunehmen. Mir gegenüber hat Wolfgang Z. nichts davon gesagt, daß es sich hierbei um Abfall handle.

Der Inhalt der Plastiktüte wurde dann von dem Kriminaltechniker auf dem Boden ausgebreitet. Metka Z. erklärte, daß die Handschuhe auch bei ihr gebräuchlich seien. Bei dem Kriminaltechniker handelte es sich um Herrn Perplis.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 16.00 Uhr entlassen.

 

8. Zeuge; Jürgen Kronenwett.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Jürgen Kronenwett, 52 Jahre alt, Kriminalhauptkommissar bei der PD Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich habe mit meinem Kollegen Mayer am 30.04.1997 eine nochmalige Wohnungsnachschau durchgeführt. Parallel zur Durchsuchung der Wohnung des Beklagten habe ich den Vater des Beklagten vernommen. Ich persönlich habe daher die Durchsuchung nicht durchgeführt. Ich weiß nicht aus eigener Erinnerung, daß in der Wohnung des Beklagten Plastikhandschuhe aufgefunden wurden. Am 30.04.1997 wurde von mir und dem Kollegen Mayer auch das Fahrzeug nochmals untersucht. Im Fußraum der Beifahrerseite wurden hierbei Einweghandschuhe aufgefunden. Das Fahrzeug stand allerdings nicht vor der Wohnung, sondern auf einer Anhöhe in einer anderen Straße Ich persönlich kann mich nicht daran erinnern, außerhalb des Fahrzeugs Handschuhe aufgefunden zu haben. Mir wurde allerdings gesagt, ein paar Tage später, daß außerhalb des Fahrzeugs Handschuhe aufgefunden worden seien.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 16.17 Uhr entlassen.

 

9. Zeuge: Roland Mayer.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Roland Mayer, 44 Jahre alt, Kriminaloberkommissar bei der PD Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich war an dem Tag, an dem ich auch den Bericht geschrieben habe, in der Wohnung des Beklagten. Bei mir war noch der Kollege Kronenwett und zeitweise auch der Kollege Perplis. Wir hatten den Auftrag, die Wohnung zu durchsuchen. In der Wohnung wurden mehrere Plastikhandschuhe aufgefunden. Diese befanden sich u.a. im Wohnzimmerschrank, in den Seitentaschen einer Lederjacke, im Schlafzimmer und in einem Schrank im Schlafzimmer. Die Handschuhe waren teilweise lose, teilweise waren sie noch verpackt. Das Fahrzeug des Beklagten wurde von uns ebenfalls durchsucht. Im Kofferraum und in einem Werkzeugkasten wurden ebenfalls Plastikhandschuhe aufgefunden. Ich habe keine Erinnerung mehr daran, ob auch im Fahrzeuginneren Handschuhe aufgefunden wurden Insoweit muß ich auf meinen Bericht verweisen. Außerhalb des Fahrzeugs wurden meines Wissens keine Handschuhe aufgefunden.

Anhand meines Berichtes kann ich feststellen, daß wir am 30.04.1997 in der Wohnung des Beklagten waren. Es war zwischen 10.30 Uhr und 13.15 Uhr. Die im Badezimmer aufgefundene Wäsche war noch feucht, aber nicht mehr tropfnaß.

In der Wohnung des Beklagten ist uns aufgefallen, daß viele Sachen mit Klebeband abgeklebt waren. Es handelte sich hierbei um Tesafilm und teilweise um Kreppband. Es befanden sich auch noch Rollen dieser Klebestreifen dort. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Klebestreifen mit solchen untersucht und verglichen wurden, die in der Wohnung von Andrea W. aufgefunden wurden. Uns war vor der Durchsuchung bereits bekannt, daß in der Wohnung von Andrea W. ebenfalls Klebeband an den dort aufgefundenen Zigarettenschachteln gefunden wurde. Aus diesem Grund wurde Klebeband aus der Wohnung des Herrn Wörz mitgenommen.

In der Wohnung des Beklagten wurden mehr als eine Zigarettenschachtel aufgefunden. Es handelte sich um Zigarettenschachteln der Marke Marlboro. Wieviele Schachteln dies im Einzelnen waren, weiß ich nicht mehr.

Welche Gegenstände im Einzelnen in der Wohnung des Beklagten mit Klebeband beklebt waren, läßt sich meinem Bericht entnehmen. An einzelne Gegenstände habe ich insoweit keine Erinnerung mehr.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 16.45 Uhr entlassen.

 

10. Zeuge: Achim Jung.

Der Zeuge wird prozessordnungsgemäß belehrt und wie folgt vernommen:

Zur Person:

Achim Jung, 38 Jahre alt, Kriminaloberkommissar bei der PD Pforzheim, mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Am 02.05.1997 wurde ich mit meinem Kollegen Ernst beauftragt, außerhalb des. Fahrzeugs des Beklagten sich befindliche Gummihandschuhe zu sichern. Am Fahrzeug haben wir dann zwei Gummihandschuhe festgestellt. Einer lag über dem Außenspiegel der Fahrerseite und ein weiterer unter dem Pkw und zwar und dem Beifahrersitz. Das Ergebnis der Untersuchung dieser Handschuhe ist mir nicht bekannt.

Auf Diktat genehmigt. Auf weitere Fragen und nochmaliges Vorspielen vom Tonträger wird allseits verzichtet. Anträge zur Vereidigung des Zeugen werden nicht gestellt. Der Zeuge wird unvereidigt um 16.55 Uhr entlassen.

 

Die Klägervertreterin übergibt zwei Tagebücher von Andrea W., eines von 1994 und ein weiteres von 1996.

Die Betreuerin der Klägerin erklärt:

Ich habe keine jüngeren Tagebücher von Andrea, als die von mir übergebenen. Ich habe kein Tagebuch von Andrea aus dem Jahr 1997.

Die Tagebücher werden Herrn Rechtsanwalt Gorka übergeben.

 

Nach Erörterung des Sach- und Streitstandes erging und wurde verkündet:

Gerichtsbeschluß:

Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur weiteren Durchführung der Beweisaufnahme wird von Amts wegen bestimmt.