Zivilprozess, 1. Verhandlungstag 14.10.1999

1. Verhandlungstag, Donnerstag, den 14.10.1999

 

In Sachen

Wörz

gegen

Wörz

wegen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

erscheinen bei Aufruf der Sache:

für die Klägerin deren Betreuerin Frau Metka Z. und Frau Rechtsanwältin B., Pforzheim; der Beklagte in Person und Rechtsanwalt Gorka, Karlsruhe.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe form- und fristgerecht Einspruch eingelegt hat.

Frau Rechtsanwältin B. beantragt, dieses Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten. Rechtsanwalt Gorka beantragt dessen Aufhebung und Klageabweisung.

Die Akten 93 Ks 5/97 liegen vor und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

Der Sach- und Streitstand wird ausgiebig erörtert.

Beide Prozessbevollmächtigten und der Beklagte haben ausführlich Gelegenheit Stellung zu nehmen.

Es erging und wurde verkündet

Gerichtsbeschluss:

Eine Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung. Am Ende der Sitzung, nachdem sich die Erschienenen entfernt hatten, wurde nach geheimer Beratung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit der aus der Anlage zu diesem Protokoll ersichtliche Beschluss verkündet:

Die Verhandlung wird vertagt auf den 19.01.2000.