Ermittlungsfehler etc.

Ermittlungsfehler, gegensätzliche Aussagen und mehr...

Letzte Änderungen: Dienstag, 08.01.2002

Schwarze Schrift sind original Aussagen aus den Akten oder vom Prozess und die blaue Schrift sind unsere Fragen oder Anmerkungen!

Die Tatnacht:

Auswertung des Notrufes von Wolfgang Z.:

"Das weiß ich nicht, Moment einmal, irgendwas ist (im Hintergrund sind verschiedene Geräusche zu hören, Stimmen u.a.) du, ich muß zu meiner Tochter, die röchelt."

Frage: Gibt es diese Tonbandaufnahme noch? Es wäre interessant zu erfahren, was es mit der Bemerkung "Stimmen u.a." auf sich hat! Denn wie können (mehrere?) Stimmen zu hören sein, wenn nur Wolfgang Z. am Tatort war, und Andrea W. leblos am Boden lag?

Auffindesituation von Andrea

Wolfgang Z.: Als ich nach unten schaute, sah ich den Bereich des Schienbeins von meiner Tochter am Boden liegen. Wolfgang Z.: Die Beine zeigten Richtung Süden ...und waren ab dem Kniebereich abwärts in Richtung Sohlen zu erkennen.

Sonja L.: ich ging extra 2-3 Stufen nach rechts die Treppe hoch... Ich habe von meinem Standort aus von diesem Treppenabsatz die Andrea bis auf ca. Nabelhöhe gesehen. Um es genauer zu bezeichnen, habe ich natürlich nur ihre Beine bis auf Nabelhöhe gesehen... Anhand eines weiteren Lichtbildes kann ich beschreiben, daß die Andrea in etwa mit ihrem Po auf Höhe des Flurdurchgangs bzw. der dortigen Wand angrenzend zum Kellerabgang lag...

Frank Sch.: Ich sah, daß die Andrea längs im Flur lag, direkt vor dem Treppenabgang, die Beine in Richtung Kinderzimmer, der Kopf in Richtung Küche und sie lag etwas auf der rechten Körperseite mit Blickrichtung Wohnzimmer...Zum Zeitpunkt, als Andrea an dortiger Stelle lag, war die Kellertüre weit offen, also das Türblatt war oberhalb des Kopfes von Andrea.

Frank Sch.: ... so bin ich der Meinung, daß ich am Kopfbereich der Andrea saß, die auf ihrer rechten Körperhälfte lag und ihr Gesicht annähernd die Wand zum Wohnzimmer berührte. Ich meine aber, daß Andrea noch etwas weiter in Richtung Kinderzimmer lag, ihr Gesicht aber noch nicht in den Bereich der Wohnzimmertür hineinragte... Ich möchte eigentlich ausschließen, daß die Kellertüre nur einen spaltbreit geöffnet war oder sich auch nur spaltbreit öffnen ließ, denn ansonsten hätte ich diesen Schal nicht in der nunmehr abgebildeten Weise dort hinschieben können.

Frage: Warum fallen niemandem die Unstimmigkeiten der Aussagen auf, daß Wolfgang. Z. die Tür nicht ganz öffnen konnte, weil Andrea davor lag, und die 2 Polizisten, die als erste am Tatort waren sagen, die Tür war oberhalb ihres Kopfes. Fakt ist: das Türblatt ist 80cm und der Flur 90cm breit, sollte Andrea dort gelegen haben, konnte die Tür nur auf oder zu gewesen sein. Anmerkung: die zwei Beamten waren die einzigen, die nicht von einem Pforzheimer Revier waren. Frank Sch. sagt aus, er habe den Schal beiseite geschoben. Er wurde jedoch nicht in die DNA-Analyse mit einbezogen!

Fahndung und Überwachung

02.54 Uhr 1. Streifenwagen bei Harry W.

Trotz Ringfahndung Harrys Fahrzeug nicht gefunden

Frage: Warum wurde das Fahrzeug von Harry nicht gefunden? Es stand gerade mal ca. 100 m Luftlinie von seiner Wohnung entfernt! Das eine Observierungsauto der Polizei stand für ca. 3 Stunden nur ca. 50 m von Harrys Auto entfernt, dieses stand gut sichtbar unter einer Straßenlaterne! Observierende Streifenwagen warten ab 2.54 Uhr direkt vor Harrys Tür (d.h. 10 min. nach dem Notruf waren die ersten Polizisten vor Ort!). Es warteten mindestens 5 Streifenwagen vor Harrys Tür. Da die Beamten das Auto nicht gefunden haben, konnte der Motor leider auch nicht auf Restwärme untersucht werden.

Einsatzleiter der Tatnacht: Wir haben auf die Wohnung des Angeklagten nicht zugegriffen, da in der Wohnung kein Licht brannte, und wir davon ausgegangen sind, daß der Angeklagte nicht zu Hause ist.

Frage: Es ging hier ja auch "nur" um versuchten Totschlag. Warum also hätten unsere Beamten die Wohnung stürmen sollen? Es war 3.00 Uhr morgens, da brennt wohl in jeder Wohnung Licht!!! Diese Aussage ist die unglaublichste von allen! Da kommt irgendwie der Verdacht auf, daß die Polizei gar nicht wissen wollte ob Harry daheim war. Es ist unverantwortlich, denn wenn Harry der Täter gewesen wäre, hätte er Amok laufen können! Doch wurden weder Harrys Eltern, noch seine Freundin aufgesucht!

Ringfahndung Thomas H. 03.15 Uhr
1. Streifenwagen an Kontrollpunkt B 10 / Abfahrt Berghausen (Thomas H.)

Frage: Wenn Thomas H. als Täter in Frage käme, so wäre er in der Tatnacht um ca. 2.55 Uhr zu Hause gewesen. Fakt ist also, daß die Ringfahndung zu spät und überflüssig war! Die Polizei wartete ab ca. 3.44 Uhr bei Thomas H. bis 7.20 Uhr morgens, bevor sie bei ihm geklingelt hat! Die Autos wurden nicht überprüft, weil man befürchtete die automatische Hofbeleuchtung könnte angehen! Genau wie bei Harry wurden die Autos nicht auf Restwärme untersucht. Hätten die Polizisten dies jedoch gemacht, hätten sie noch in der Nacht gewußt, wer der Täter gewesen sein könnte! Hier stellt sich uns die Frage, warum die Polizei bei Harry 10 min. nach dem Notruf vor Ort waren, und bei Thomas H. erst 1 Stunde später!!!

Bernd K. (Polizist): ...nahm ich telefonisch Kontakt zu Koll. Zak auf, der zu diesem Zeitpunkt alleine auf der Dienststelle war und wies ihn an, den Spind von Thomas aufzubrechen, um festzustellen, ob die Dienstwaffe von Thomas da sei.

Günther S. (Polizist): ... während des Telefonats mit dem FLZ forderte ich viel mehr eine sofortige Überprüfung der Wohnanschrift des Thomas H. in Berghausen für den Fall, daß Thomas hier als Täter in Betracht zu ziehen wäre und er nicht auch noch ein Blutbad bei sich zu Hause anrichten könnte.

Frage: Warum wurde der Spind aufgebrochen? Hatten die Kollegen Anhaltspunkte, daß Thomas Amok laufen könnte?

Wohnungsdurchsuchung Tatort

Bei einer weiteren Nachschau (am 30.04.97) in der Wohnung des Opfers wurde im Wohnzimmerschrank in einer Papiertüte in Scheinen 1000.-DM aufgefunden.

Frage: Am 1.05.97 wurde das Geld Wolfgang Z. ausgehändigt, ohne daß die Scheine auf Spuren untersucht wurden! Es genügte der Polizei Wolfgang Z.s Aussage, er habe dieses Geld am 29.04. Andrea gegeben! Wäre es nicht wichtig gewesen, diese Scheine auf Fingerabdrücke oder sonstige Spuren zu untersuchen?

02.05.97 Eine Überprüfung des Papierkorbes/Mülleimers in der Küche, unterhalb der Spüle, ergab, daß dieser bereits geleert wurde.

Frage: Wie kann es passieren, daß jemand die Möglichkeit hatte, die Mülleimer, nach der Tat, zu leeren. Dann muß auch davon ausgegangen werden, daß es möglich war zwischenzeitlich Spuren zu legen oder zu verwischen!

Im Wohnzimmer der EG wird ein Tagebuch der Andrea W. aufgefunden. Auf der Vorderseite ist ein Kleber mit der Aufschrift: "27.01.1997 bis ..." aufgebracht. Im Tagebuch befinden sich Einträge vom 27.01.97, 28.01.97, 01.02.97, 02.02.97 und 04.02.97. Das Tagebuch befand sich in der Wohnzimmerkommode, mittlerer Bereich obere Schublade, welche verschlossen war. Das Asservat erhält die lfd. Nr. 4 und wurde von Kollege Dentler aufgefunden. Weiterhin wird von Kollege Ernst ebenfalls im Hängeschrank, rechter Teil, oberes Fach, ein Heft mit "Einnahmen - Ausgaben ab 01.04.97" aufgefunden. Auffällig daran ist, daß die Eintragungen für April 1997 fehlen, diese Seite ist herausgerissen. Das Asservat wird unter der lfd. Nr. 12 aufgeführt.

Frage: Wurden diese Asservate auf Fingerabdrücke untersucht? Warum zitiert Wolfgang Z. vor Gericht aus dem aktuellen Tagebuch, kann es aber auf Nachfrage dem Gericht nicht vorlegen, da er angeblich nicht weiß, wo es sich befindet! Dieses, als einziges in den Akten erwähnte Tagebuch, wurde nie dem Gericht vorgelegt, und ist auch nie wieder aufgetaucht!

02.05.97 Von Kollege Ernst wird im Schlafzimmer... ein Zettel... aufgefunden. Hierauf ist die Telefonnummer: 0721/561xxx notiert und durchgestrichen...

Frage: Diese Telefonnummer gehört einem Thomas H. aus Karlsruhe/Knielingen. Hier wurde nur Rücksprache gehalten ob er Andrea kenne. Nicht aber Metka + Wolfgang Z. oder Thomas H. (siehe O. 3 / Band VIII - Sonstiges - / S. 793 - 797) Könnte es auch sein, daß Th. H. die Unwahrheit gesagt hat, als er behauptet Andrea W. nicht zu kennen? Thomas H. aus K/K wurde nicht genauer überprüft! Seltsam ist auch, daß der Nachname von Thomas H. aus K/K, nur durch einen einzigen Buchstaben von dem Nachnamen des Mitverdächtigen Thomas H. abweicht!

02.05.97 Die Garage kann von uns nicht durchsucht werden, Kollege Wolfgang Z. hat sein Fahrzeug, Wohnmobil direkt davor geparkt.

Frage: Soweit feststellbar, wurde die Garage im Laufe der Ermittlungen nicht mehr durchsucht. Angenommen, die aufgefundenen Drogen würden Andrea W., Wolfgang Z. oder Thomas H. zugeordnet werden, wäre es dann nicht möglich, daß in der Garage eben solche aufbewahrt wurden? Das Auto von Andrea und das Wohnmobil von Wolfgang Z. wurden ebenfalls nicht durchsucht. Hätte das nicht zu einer gründlichen Ermittlung dazugehört?

M. Perplies: Wolfgang Z. erklärte mir damals, daß die Tür zur Einliegerwohnung klemmen würde. Wolfgang Z. erklärte auch, daß er gehört hätte, wenn einer durch die Tür zur Einliegerwohnung hereingekommen wäre, da er so hellhörig sei.

Frage: Im Urteil wird Harry angelastet, mit dem angeblich nicht zurückgegebenen Schlüssel, durch eben diese Türe in das Haus gelangt zu sein! Anmerkung: Die Türe war nicht nur ins Schloß gezogen, sondern verschlossen! Welcher Täter schließt seinen Fluchtweg hinter sich wieder ab?

Krankenhaus-Protokoll:

05.05.97 An beiden Oberarmbereichen habe sie frische Hämatome festgestellt und diese als eindeutige Griffspuren interpretiert. Ob jedoch der Griff von vorne oder hinten erfolgte, wollte sich Frau Doktor Zimmer nicht festlegen.

Frage: Ist jemals ernsthaft in Erwägung gezogen worden, daß die Hämatome auch von diversen Polizisten und Rettungskräften herrühren könnten? Es gibt Aussagen die belegen, daß Andrea von mindestens 2 Kollegen geschüttelt wurde, um ein Lebenszeichen zu erkennen. Wo hält man eine am Boden liegende Person um sie zu schütteln? An den Oberarmen? Die Rettungskräfte haben Andrea ins Wohnzimmer getragen. Wie haben sie sie transportiert? Wurde sie an den Oberarmen hochgehoben? Es sollte bedacht werden, daß es Menschen gibt, die empfindlich sind, und schnell ein Hämatom bekommen!

Vermerk: An der rechten Halsseite eine zirkulär verlaufende, ca. 1 cm - 1,5 cm breite Rötung mit oberflächlicher Hautabschürfung.

Frage: Ist es möglich, daß von einem 8-10 cm breiten Wollschal eine Drosselmarke von "nur" 1-1,5 cm breite entsteht? Warum wurden am Schal keine Hautpartikel von Andrea gefunden, wenn laut Krankenhaus-Protokoll Hautabschürfungen am Hals waren?

14.05.97 Auffinden eines Fremdkörpers am Kopf des Opfers durch Kollege Thomas H.

Frage: Es wurde nie ganz geklärt was das mit diesem Fremdkörper auf sich hatte. Es ist sehr merkwürdig, daß so etwas erst 15 Tage nach der Tat gefunden wurde! Andrea wurde doch von Kopf bis Fuß in der Tatnacht untersucht, und es wurde 6cm überhalb ihres linken Ohres ein Hautdefekt mit angetrocknetem Blut gefunden. Die Stelle war gerötet und geschwollen. Es wurde jedoch nicht festgestellt, daß sich ein Fremdkörper im Kopf befand?!

Das "Tatwerkzeug"

07.05.97 Der anwesende Kriminalbeamte führt einen Schal mit sich, der als Drosselwerkzeug zu sehen ist, da sich dieser Schal noch um den Hals von Frau Wörz befunden hat, als der Vater sie auffand. Der Schal besitzt eine Breite von ca. 8 - 10 cm.

Frage: Da der einzige Zeuge, der sagen kann, daß der Schal das Drosselwerkzeug war, Wolfgang Z. ist, möchten wir wissen, ob es auch möglich wäre, daß ein anderer Gegenstand zur Drosselung benutzt wurde. Denn 100%ig wurde nie bewiesen, daß der Schal das Tatwerkzeug war. Der einzige Anhaltspunkt war, daß sich am Schal Haare von Andrea befanden. Die könnten jedoch auch durch Tragen des Schals dorthin gelangen. Müßten sich jedoch durch die erfolgte Drosselung, nicht auch jede Menge Hautpartikel von Andrea am Schal befinden? Kann man durch eine solche Feststellung den Schal als Tatwerkzeug entkräften? Müßten nicht von Wolfgang Z. mehr Spuren gefunden worden sein, da nach seiner Aussage der Schal so fest um den Hals gezogen war, daß er eine Weile brauchte um den Schal zu lösen? Oder hat er zum Lösen des Schals Handschuhe getragen?

Aussagen

Wer könnte ein Motiv haben um Deine Tochter zu töten?

Wolfgang Z.: ...Ich war ja teilweise bei der Spurensicherung dabei, meines Erachtens muß der Täter zielgerichtet vorgegangen sein. Ich möchte keine Wertung hinsichtlich der Reihenfolge vornehmen, aber ein Motiv könnte haben: Thomas H., dessen Ehefrau, sowie der Nochehemann Harry Wörz.

Frage: warum wird Wolfgang Z. nicht nach dem Motiv gefragt, das er bei Thomas H. sieht? Denn laut Wolfgang Z. war das Motiv bei Daniela H. Eifersucht, bei Harry das Sorgerecht, nur über Thomas H. läßt er sich nicht mehr aus!

Sonja L.: Es ist richtig, daß ich am Tatort dem Wolfgang Z. den Hörer übergeben habe, damit dieser den Funkspruch durchgeben kann. Es ist auch richtig, daß mich dieser hierzu aufgefordert hatte.

Günther S. (Polizist): ...ich verließ dann das Wohnzimmer und ging raus zu Wolfgang, der immer noch im Streifenwagen saß. Ich wurde aber gleich wieder zurück ans Telefon gerufen, wo ich wiederum vom FLZ aufgefordert wurde, ich möge Wolfgang vom Funk wegnehmen.

Frage: Wie kann es möglich sein, daß ein "Mitverdächtiger" an den Polizeifunk darf, und wie kann es sein, daß sich Wolfgang Z. bei der Spurensicherung beteiligte? Hat er bis heute noch Einfluß auf seine Kollegen?

Tatortversiegelung

Vorhalt: Wir haben in der Wohnung von Andrea, im Flur an ihrem Auffindeort, im Bereich des dortigen Kuhfells mehrere Splitter eines Tongefäßes oder sonstigen Keramikgegenstandes aufgefunden. Ist Dir hierzu etwas bekannt bzw. lagen solche Splitter schon früher dort?

Antwort von Thomas H.: ...sind mir diese ... Splitter keinesfalls aufgefallen... Anläßlich des Telefonats am Montagabend mit Andrea sagte sie mir jedoch, daß der Kai irgend etwas runtergeworfen habe... Anfügen möchte ich aber an dieser Stelle, daß ich am gestrigen Abend, gg. 20.00 Uhr zusammen mit Metka Z. und Wolfgang Z. die Wohnung von Andrea betreten habe.

Frage: Warum fällt Thomas H. erst auf Vorhalt und 4 Tage später die Splitter ein? Warum durfte er als Tatverdächtiger den Tatort betreten? Könnten die Scherben nicht auf Täterwissen zurückzuführen sein? Warum durften Thomas H., Metka Z. und Wolfgang Z. die Wohnung überhaupt betreten? Die Spurensicherung war noch nicht abgeschlossen! Also müssen wir davon ausgehen, daß der Tatort nicht versiegelt war!

Bevor die Spurensicherung am Tatort fertig war, waren zwischen 40 und 50 Menschen im Tatortanwesen, Polizisten, Privatleute, Sanitäter und Ärzte! Wie kann man da noch eindeutige Spuren sichern?

Tüte mit Drogen und Handschuhen

Ich kann aber mit Sicherheit sagen, daß ich zu diesem Zeitpunkt die Zigarettenschachtel nicht angefaßt habe. Mir wird vorgehalten, daß auf einer der beiden Zigarettenschachteln Fragmente von meinen Fingerabdrücken drauf sind. Hierzu habe ich momentan keine Erklärung. Ich kann nur wiederholen, daß ich mit der Tüte nichts zu tun habe. Ich kann mir nur erklären, daß ich doch bei den ersten Maßnahmen, als mir die Tüte gezeigt wurde bzw. deren Inhalt, ich mit so einer Zigarettenschachtel in der Form Kontakt hatte, daß ich die Schachtel ansah, als ob sie ins Haus gehörte.

Frage: Zuerst ist Wolfgang Z. sich sicher, daß er die Schachtel nicht angefaßt hat, auf die Frage hin meint er, daß er sie dann doch angefaßt haben müsse...merkwürdig?

Schal

Nein, ich habe natürlich zuerst nach meiner Tochter geschaut, als ich die Türe aufmachte. Ich habe dann gesehen, daß sie eine Art Schal um den Hals geschlungen hatte. Um den Hals, festgeschlungen, war ein Schal. Es war ein Wollschal, Farbe Grau.

Frage: Ist es 100%ig erwiesen, daß der Schal das Strangulationswerkzeug war? Es gibt hierfür nur die Aussage von Wolfgang Z.!

Handschuhe

Am 02.05.97 trafen gegen 14.20 Uhr die Beamten am PKW des Harry W. ein. Der PKW stand unverändert. Es wurde festgestellt, daß unter dem PKW, etwa unter dem Beifahrersitz, auf der Beifahrerseite, ein Einweghandschuh lag. Ein weiterer ist am linken Außenspiegel an der Fahrerseite eingeklemmt.

In der Restmülltonne können 3 Paar Einweghandschuhe aufgefunden werden. Diese sind unbeschädigt.

In der Tüte wurden 3 verschiedene Handschuhe gefunden. Metka Z. erklärte, daß diese Art von Handschuhen unter Umständen ihre sein könnten. Wolfgang Z. : ...dass solche Gummihandschuhe bei uns im Haus dahingehend verwendet werden, dass wir sie hier als zum einen zum Haarefärben und zum anderen zum Aufheben schmutziger Teile verwenden.

Koll. Spengler findet am 02.05. in Andreas Schlafzimmer 3 Handschuhe.

M. Perplies: Am Tatort wurden sämtliche Räume durchsucht. Es wurden dort Handschuhe aufgefunden.

Sonstiges

Am 02.05 stellte Kollege Wolfgang Z. fest, daß er am Hinterkopf eine Prellung erlitten hat. Da ihm vom Täter die Treppenabgangstür zur Einliegerwohnung gegen den Kopf gestoßen wurde, war es möglich, daß Wolfgang Z. sich den Kopf an der Holztreppe, die zum Dachgeschoß führt, angestoßen hat.

Frage: Warum merkt Wolfgang Z. erst 3 Tage später, daß er eine Beule am Kopf hat? Kann es sein, daß er sich diese erst später zugezogen hat, um seine Behauptung, es wäre zu einem Kampf an der Türe gekommen wobei er sich verletzt hätte, zu untermauern?

1. Wohnungs- und Autodurchsuchung bei Harry dauerte 3,5 Std. mit 4 Beamten, bei Thomas H. nur 50 min. mit 3 Beamten, und bei Wolfgang Z. wurde die Wohnung gar nicht durchsucht!

Bei der ersten Wohnungsdurchsuchung von Harry, wurden insgesamt 25 Gegenstände beschlagnahmt! Im Vergleich dazu nur 2 Gegenstände bei Thomas H.! Soviel zu dem Thema "faire Ermittlung"!

Thomas H.s Alibi:

Daniela H.: Um 3.00 Uhr war ich kurz aus dem Bett, da ich in der Küche was getrunken habe. Zu diesem Zeitpunkt lag Thomas schlafend im Bett... ...Ich habe einen leichten Schlaf, heute Nacht nach unserer Unterhaltung sowieso, da mir so viel im Kopf herum ging, so daß ich mit Sicherheit bemerkt hätte, wenn er aus dem Bett gegangen wäre.

Thomas H.: Gegen 3.30 Uhr bin ich aufgestanden um auf die Toilette zu gehen. Meine Frau ist mit Sicherheit nicht aufgestanden, denn das hätte ich mitbekommen, da ich einen sehr leichten Schlaf habe!

Frage: Beide haben einen leichten Schlaf und hätten angeblich mitbekommen wenn der andere in dieser Nacht aufgestanden wäre! Nur waren tatsächlich beide in dieser Nacht aufgestanden, und keiner hat es bemerkt! Könnte es nicht sein, daß Daniela H., falls Thomas H. gegen 2.55 Uhr Heim kam, im Unterbewußtsein gemerkt hatte, daß er ins Bett kam und ist deshalb "zufällig" um 3.00 Uhr aufgewacht?